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21 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"IntV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 29.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Integrationskursverordnung (IntV) Der Deutsche Volkshochschul-Verband..., ... Sprache schaden. § 13 IntV Integrationskurse für spezielle..., ...langem einfordert. §4a IntV Fahrtkostenerstattung ..., ...unverändert beizubehalten! §5 IntV Wiederholung im Umfang ..., ...un-verändert beizubehalten! §4,2 IntV Teilnahmeberechtigung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der IntV 1/6 Internationaler Bund..., ...Integrationskursverordnung (IntV). Mit der im Entwurf vorgestellten..., ...Verordnung zur Änderung der IntV 2/6 Internationaler Bund..., ...Verordnung zur Änderung der IntV 3/6 Internationaler Bund..., ...Verordnung zur Änderung der IntV 4/6 Internationaler Bund..., ...Verordnung zur Änderung der IntV 5/6 Internationaler Bund..., ...Verordnung zur Änderung der IntV 6/6 Internationaler Bund...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Integrationskursverordnung (IntV) Der Deutsche Volkshochschul-Verband..., ...Bundesrepublik Deutsch-land (IntV §3). Die vorrangige Zugangsberechtigung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV führt zwar nicht zu einem..., ...gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV-E vorrangig berücksichtigt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Integrationskursverordnung (IntV) das Niveau B1 des gemeinsamen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 06.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 06.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 06.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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