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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GasNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (43)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) ........................, ...Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Es muss bereits im Gesetzgebungsverfahren..., ...31.12.2027 auslaufenden GasNEV eingeführt werden. Diese..., ...führt das Auslaufen der GasNEV am 31.12.2027 dazu, dass..., ... Netzkosten nach § 20a GasNEV in Anspruch nehmen können..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgesehene..., ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgese-hene..., ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) Zum 31.12.2027 tritt die GasNEV außer Kraft und mit ihr..., ...Netzkosten (bisher § 20a GasNEV) in Anspruch nehmen können...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschreibungsmodalität linear GasNEV untere Bandbreite und ..., ...Abschreibungsmodalität, z.B. linear GasNEV mit Anwendung KANU weist..., ...gemeint, z.B. linear nach GasNEV, linear nach KANU oder..., ...die obere Bandbreite der GasNEV-Nutzungsdauern adressiert..., ...“ angeht, da es in der GasNEV Nutzungsdauern gibt, deren..., ...Nutzungsdauerende gem. Anlage 1 zur GasNEV wählen kann. Die Option..., ...Nutzungsdauer gem. Anlage 1 zur GasNEV ermöglicht werden. Als..., ...Anlagengruppen der Anlage 1 zur GasNEV sollten von der Regelung..., ...ermöglicht. Bei den Anlagen der GasNEV, deren kalkulatorische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 28.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...entstehen, auch gemäß § 20b GasNEV gewälzt werden können. § 20b GasNEV, der die Biogas-Kostenwälzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VCI weißt auf die anhaltende Relevanz einer sicheren Erdgasversorgung für die chemische Industrie hin - insbesondere zur stofflichen Nutzung. Die Transformation der Fernleitungs- und Verteilernetze darf nicht zu einer abnehmenden Versorgungssicherheit führen. Stilllegungen und Umwidmungen bestehender Netzinfrastruktur müssen mit genügend Vorlaufzeit mit Verbrauchern abgestimmt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnungen wie die StromNEV, GasNEV und ARegV schrittweise...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzgebungsverfahren (EnWG, GasNEV, GASNVZ, GasSpeicherUmIV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      GEODE setzt sich für eine Nachjustierung der EnWG-Novelle 2023 ein, um das Gleichgewicht zwischen Gesetzgeber, Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) wiederherzustellen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die wesentlichen energiepolitischen und -strukturellen Entscheidungen der nationalen Regulierungssystematik in Wahrnehmung der eigenen Legislativfunktion durch Vorgabe der wesentlichen politischen Leitlinien im europarechtlich gegebenen Rahmen (wieder) selbst im Energiewirtschaftsgesetz zu regeln. Die fachspezifische Ausgestaltung der eu-ropäischen Vorgaben muss dabei der Bundesnetzagentur vorbehalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 28.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnungen (StromNEV/GasNEV, ARegV) durch eigene Festlegungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bestehen, wie in Anlage 1 der GasNEV angeführt, aus Materialien...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die korrespondierende GasNEV und der darin geregelt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wesentlichster Kritikpunkt ist das völlige Fehlen von Kriterien und Kostenbereichen (Kosten etwa für den Netzanschluss, den Betrieb und etwaige Folgekosten) durch den Gesetzgeber sowie fehlende Verweise auf bestehende oder zeitnah zu definierende Regelungen, die zu einem Versagen der Einspeisung aus wirtschaftlichen Erwägungen führen. Art. 38 Abs. 4 RL (EU) 2024/1788 fordert die Definition der Verweigerungsgründe und -Bereiche durch die Mitgliedsstaaten bis zum August 2026. Das völlige Fehlen von klar definierten Kriterien führt aus Sicht des DVGW - zu vermeidbaren Risiken und Spannungsverhältnissen, insbesondere für Netzbetreiber und Einspeiser bei der pressierenden Transformation der Gasnetze - zu einer Rechtsunsicherheit.

    • Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 14.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Orientierung an § 20a GasNEV hinsichtlich der Dauer...
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