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36 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (36)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder‐ und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) wurde von der Bundesregierung vorgelegt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es soll sicherstellen, dass das Sozialleistungssystem, insbesondere das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Ziel ist es, eine individuelle und ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, ohne sie nach Behinderungen zu kategorisieren.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Ziel ist es, die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII so zu gestalten, dass sowohl gemeinsame als auch bedarfsspezifische Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gleichrangig berücksichtigt werden. Der BeB fordert die Festlegung inklusiver Leistungsgrundsätze, klare Rahmenbedingungen im Leistungserbringungsrecht sowie die Sicherstellung spezifischer Angebote zur Wahrung individueller Teilhabebedarfe.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bisherigen "Verschiebebahnhöfe" für KJ mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufgrund zweier getrennter Leistungskataloge sind unhaltbar. Daher wird der GE begrüßt. Die Verschiebung von psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie im SGB V hin zu SGB VIII finanzierten Psychotherapien wird kritisch gesehen. Eine Trennung von Stellungnahmeerbringer und Leistungserbringer wird als essentiell betrachtet. Bei §38 c (3) wird empfohlen, "im Einzelfall" zu ersetzen durch "bei Notwendigkeit" o.ä. Auslandsmaßnahmen werden als "ultima ratio" angesehen, wobei geprüft werden sollte, ob währenddessen die Rechte der Patient:innen gewahrt bleiben. Hinsichtlich der Verfahrenslots:innen wird die Entfristung des § 10b SGB VIII-RefE begrüßt.

    • Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz; IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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