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151 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnFG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (151)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt am 18.07.2025 Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Aufgrund der aktuellen EuGH- und BGH-Rechtsprechung fordert das IDW Klarstellungen im Hinblick auf Kundenanlagen, da erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen besteht. Zudem werden Erleichterungen für geschlossene Verteilernetze in § 6b EnWG angeregt. Weitere Vorschläge betreffen Prüfpflichten bei Kontoabrechnungen der ÜNB (§ 6 EnFG), die Behandlung rückgespeister Energie bei Schienenbahnen (§ 37 EnFG) sowie eine de-minimis-Regelung für stromkostenintensive Unternehmen (§§ 52, 55 EnFG).
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ÜNB) § 6 Abs. 2 Satz 1 EnFG ordnet die Prüfung der ..., ...Anforderung des § 6 Abs. 2 Satz 1 EnFG ist jedoch auslegungsbedürftig..., ...Entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 1 EnFG führen die ÜNB jeweils ..., ... der Zahlungen nach dem EnFG. Vor diesem Hintergrund..., ...einem neuen Abs. 2a zum § 6 EnFG eine gesetzliche Pflicht..., ...Satz 2 und 3 sowie Abs. 3 EnFG vorgesehen, die Grundsätze..., ... entsprechend.“ § 37 EnFG (rückgespeiste Energie ..., ...Änderung des § 37 Abs. 1 EnFG soll klargestellt werden..., ...Energie“ in § 37 Abs. 1 EnFG bzw. „unter Ausschluss ..., ...Strommenge“ in § 37 Abs. 2 EnFG ersatzlos zu streichen. § 52 Abs. 2a EnFG und § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG (Mitteilungs- und Prüfungspflichten..., ...vorgesehene Ergänzung des § 52 EnFG um einen neuen Abs. 2a,..., ... nach § 12 Abs. 2 und 3 EnFG erfolgt. Nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG können die ÜNB verlangen..., ...Mitteilungen nach § 52 Abs. 2a EnFG durch einen Prüfer geprüft..., ...GWh-Grenze. § 53 Abs. 2 Satz 2 EnFG (Hinweis auf einen redaktionellen..., ... der Ergänzung des § 52 EnFG um einen neuen Absatz 2a..., ...Folgeänderung in § 53 Abs. 1 EnFG vorgesehen. Jedoch wurde..., .... im § 53 Abs. 2 Satz 2 EnFG unabsichtlich unterlassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch..., ...in NdaV nach §21 Abs. 6 EnFG „… Anspruch auf Zahlung..., ...ausdrücklich in §21 Abs. 6 EnFG geregelt ▪ Keine Vorgängerregelung..., ...Netzverluste nach §21 Abs. 6 EnFG ▪ Widerspruch zum Netzbetreiberbegriff nach §2 Nr. 7 EnFG ▪ Doppelbelastung von ..., ...Anpassung in § 21 Abs. 6 EnFG Folgeüberlegungen ▪ Keine Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Steuerliche Anpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels - Steuerliche Anpassungen zur Verbesserung des Werkswohnungsbaus - De-minimis-Anpassung EnFG §38
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 23.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... C De-minimis-Anpassung EnFG §38 Zur Erreichung der..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) im § 38 regelt, dass die..., ...Regelung im § 38 Abs. 1 EnFG an die gemäß Artikel 3 ..., ...Energienebenkosten werden im EnFG in § 37 geregelt. Anhand..., ...De-minimis-Regelung in § 38 EnFG können zukünftig weder ..., ...De-minimis Bus Regelung im § 38 EnFG abzuschaffen und die Gestaltung nach Vorbild des § 37 EnFG anzustreben. Hierfür sollte..., ...behandelt werden. § 38 EnFG sollte daher folgendermaßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...entfallen: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ...Kalenderjahr“. - Anlage 1 Nr. 9.2 EnFG schließt die aA-Einnahmen..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...in den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG von dem Anspruch auf Ausgleich..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ... 2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... 2023, wenn o der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2025..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2022...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ...gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ... § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In der..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung KWKG-Förderung
Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG auf gVN ausgeweitet. ..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dient als einheitlicher..., ...bezeichneten – späteren EnFG ursprünglich auch Regelungen..., ... des § 21 Abs. 6 EnFG Dies gilt insbesondere für § 21 Abs. 6 EnFG, der für Netzumlagen in..., ... als die in § 21 Abs. 1 EnFG vorgesehene Umlagebefreiung..., ... § 61l EEG 2021 in § 21 EnFG ursprünglich lediglich ..., ... der Gesetzgeber des EnFG – offenbar mit alleinigem..., ... sind gemäß § 12 Abs. 1 EnFG berechtigt, die Netzumlagen..., .... 3. Netzbetreiber im EnFG Die Ungleichbehandlung..., ...und NdaV in § 21 Abs. 6 EnFG steht auch im Widerspruch..., ...Begriffsverständnis des Netzbetreibers im EnFG. Gemäß § 2 Nr. 7 EnFG sind..., ...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG stellt das EnFG – genauso..., ... der Regelungen in § 21 EnFG, welche gerade dazu dienen..., ...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG nicht um eine staatliche..., ... Vorbehalt nach § 68 EnFG ausgenommen hat. In der..., ...Verlustenergie nach § 21 EnFG. Eine beihilferechtliche..., ...und Netzumlagen nach dem EnFG genauso wie in NdaV. Nur..., ... § 21 Abs. 6 EnFG wird wie folgt angepasst..., ...der Netzumlagen nach dem EnFG nicht an die Lieferung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ...“. - Anlage 1 Nr. 9.2 EnFG schließt die aA-Einnahmen..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...in den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG von dem Anspruch auf Ausgleich..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ... 2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... 2023, wenn o der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2025..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2022...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ...“. - Anlage 1 Nr. 9.2 EnFG schließt die aA-Einnahmen..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...in den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG von dem Anspruch auf Ausgleich..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ... 2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... 2023, wenn o der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2025..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2022...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 EnFG-Anspruch Umgang mit ausgeförderten..., ...Güllekleinanlagen Hintergrund § 6 EnFG regelt den vollständigen..., ...Anlagen (aA): § 6 Abs. 1 EnFG stellt grundsätzlich auf..., ...Güllekleinanlagen: § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG regelt, dass “die Kosten..., ...sind, da diese nach § 8 EnFG separat mit dem Bund ausgeglichen..., ...vom BMEL). * s. Anlage 1 EnFG: Die Nicht-Berücksichtigung..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG. Problem Zu den ausgeförderten..., ...aA-Differenzkosten im § 6 EnFG-Anspruch ist zwar nach ..., ...aA-Differenzkosten beim § 6 EnFG-Anspruch würde • (bei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ...gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ... § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In der..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben: