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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BJagdG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zweck ist, die inhaltliche Regelungen zu Managementplänen und zur Problemwolfentnahme rechtssicher, effektiv und ohne weitere behördliche Zwischenschritte mit Erlass des Gesetzes anwendbar zu machen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer am 24.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zweck ist, die inhaltliche Regelungen zu Managementplänen und zur Problemwolfentnahme rechtssicher, effektiv und ohne weitere behördliche Zwischenschritte mit Erlass des Gesetzes anwendbar zu machen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer am 24.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hohe Artenschutzstandards bei nationaler Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Der Schutzstatus des Wolfs in den Anhängen der europäischen FFH-Richtlinie ist trotz breiter Kritik heruntergesetzt worden. Nun muss es darum gehen, bei der nationalen rechtlichen Umsetzung einen hohen Artenschutzstandard zu wahren.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hohe Artenschutzstandards bei nationaler Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Der Schutzstatus des Wolfs in den Anhängen der europäischen FFH-Richtlinie ist trotz breiter Kritik heruntergesetzt worden. Nun muss es darum gehen, bei der nationalen rechtlichen Umsetzung einen hohen Artenschutzstandard zu wahren.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.12.2025
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Adressatenkreis:
-
03.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: