Stellungnahmen/Gutachten
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82 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ApoG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (82)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicht gesonderte Lagerung von Betäubungsmitteln in EDV-gestützten Lagersystemen
Wir regen eine gesetzliche Änderung an, dass Systeme, die Arzneimittel automatisiert und EDV-gestützt lagern, von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ausgenommen werden können, sofern sie als als geeignete Sicherungsmaßnahme durch das BfArM (BfArM-RL 4114-K) anerkannt sind. Änderungsvorschlag: § 15 BtMG „Abweichend von Satz 1 sind in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nicht gesondert aufzubewahren, wenn im Rahmen einer automatisierten EDV-gestützten chaotischen Lagerhaltung eine separate Bestands- und Nachweisinformation technisch gewährleistet ist oder ein System zur automatisierten EDV-gestützten Lagerhaltung bereits als Sicherungsmaßnahme durch die zuständige Behörde anerkannt ist."
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken
Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform: Erweiterung Leistungsgruppenkriterien um AMTS-relevante Aspekte
Aufnahme von Krankenhausapotheken als "sachliche Ausstattung" in den Leistungsgruppen 08, 09, 35, 40, 43, 44, 45, 46, 48, 49 Ergänzung von weitergebildeten Fachapotheker*innen oder fortgebildeten Apothekerin*innen mit entsprechender Qualifikation in den Leistungsgruppen 08, 48, 49, 64, 57 Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 15.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz 2 Apothekengesetz (ApoG): „Die in Satz 1 genannten..., ...“ Begründung: § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Aufnahme pharmazeutischer Dienstleistungen / Medikationsanalysen als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Vorhalten von Krankenhausapotheken als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Möglichkeit der Leistungserbringung durch Krankenhausapotheken (Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung) für alle Einrichtungen (stationäre, teilstationäre, ambulante, ...), die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG [...] Die in Satz 1 genannten..., ...Aufzählung in §14 Abs. 7 Satz 2 ApoG die in §14 Abs. 7 Satz ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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25.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nicht geänderten § 1 Abs. 2 ApoG kann die einheitliche Erlaubnis..., ... sieht § 2 Abs. 4 Nr. 2 ApoG vor, dass die Hauptapotheke..., ...Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, ApoG § 1 Rn. 4. 19 Apothekenreformgesetz..., ...Leitung wird in § 2 Abs. 5 ApoG näher geregelt. Danach ..., ...nach § 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ApoG handelt, insgesamt drei..., ...Notapotheken nach §§ 16, 17 ApoG. Dieser ist in Bezug auf..., ...Neuregelungen in §§ 16a, 17 ApoG ausgeschöpft werden sollte..., ...Modell zu einem neuen § 12b ApoG mit folgendem Regelungsgehalt..., ... Die Regelung in § 12b ApoG führt zu einem weiteren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...über das Apothekenwesen (ApoG) obliegt den Apotheken ..., ... Nr. 3., 4. und 6., § 6 ApoG). Das Prinzip persönlicher..., ...Präsenzverantwortung ist in § 7 ApoG verankert, wonach die Erlaubnis..., ...bilden. Nach § 2 Abs. 5 ApoG ist der Betrieb mehrerer..., ...über das Apothekenwesen (ApoG) und von der Bundesapothekerordnung (BApO). Das ApoG enthält gesetzgeberische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Apothekengesetzes - § 12a Abs. 4 ApoG Vorgeschlagene Neuregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung sieht Änderungen an § 35b ApBetrO und § 9a AM-HandelsV vor. § 35b führt detaillierte betriebliche Anforderungen für Apotheken ein, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Endverbraucher versenden (Versandhandel), während § 9a direkt die Logistikunternehmen regelt, die von Apotheken mit der Auslieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher beauftragt werden. Damit werden die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transport von Arzneimitteln auf diese Unternehmen ausgeweitet. Der EAEP meint, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine wesentlichen Verbesserungen für die Arzneimittelsicherheit mit sich bringen.
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Apotheker ist gem. § 7 Satz 1 ApoG, § 2 Abs. 2 Satz 1 ApBetrO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Die DGKL betreibt Interessenvertretung zum ApoVWG mit dem Ziel, die im Entwurf vorgesehene Ausweitung labordiagnostischer Untersuchungen/Testtätigkeiten in Apotheken sowie die damit verbundenen Änderungen u. a. im Infektionsschutzgesetz zu verhindern bzw. so zu ändern, dass der Arztvorbehalt und die ärztliche Indikationsstellung gewahrt bleiben, verbindliche Qualitätsanforderungen (insb. Rili‑BÄK) sichergestellt und Meldepflichten nach IfSG rechtssicher und eindeutig geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e. V. am 05.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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27.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Apothekenbetriebsordnung und dem §11 ApoG ergibt. Die sinnvolle...
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Zu Regelungsvorhaben: