Stellungnahmen/Gutachten
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108 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UWG 2004"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (108)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie rechtssicherer umsetzen
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 16.07.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulierungsrahmen von Online-Spielen
Wir setzen uns ein für sachgerechte und verhältnismäßige Regeln beim Thema In-Game-Käufe und Lootboxen. In unserer Stellungnahme zum Entschließungsantrag von SPD und Grünen (Drs. 19/4263) zeigen wir auf, dass zentrale Forderungen des Antrags bereits geltendem Recht entsprechen, bspw. durch die USK-Alterskennzeichnung, das Jugendschutzgesetz und geltende Verbraucherschutzvorgaben. Wir warnen vor einer Gleichsetzung von Lootboxen mit Glücksspiel, da dies weder fachlich noch rechtlich haltbar ist. Zusätzliche Regulierung birgt Risiken für Rechtssicherheit und Standortattraktivität.
- Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 11.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung Faire-Verbrauchverträge-Gesetz
Verbraucher:innen vor Vertragsfallen und den damit verbundenen Kosten schützen
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Regulierung des Verbraucherkreditrechts bei Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollten insbesondere das Privileg der Absatzfinanzierung weitestmöglich aufrechterhalten werden, der Rechnungs- und Ratenkauf erhalten bleiben sowie die Besonderheiten des E-Commerce berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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06.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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08.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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17.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben: