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1.664 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.664)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützung für die Verbesserung von Netzausbau und bei der Digitalisierung der Netzanschlussprozesse. Der ungeeignete Redispatch-Vorbehalt, der den Erneuerbaren-Ausbau massiv einbremsen könnte, soll verhindert und durch konstruktivere Steuerungsinstrumente ersetzt werden.

    • Bereitgestellt von: naturstrom AG am 29.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Anschluss von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen an das Stromnetz sieht sich immer größeren Herausforderungen ausgesetzt. Zu den bereits länger bestehenden netzwirtschaftlichen Herausforderungen der Elektrifizierung von Wärme und Verkehr sowie des zügigen Ausbaus Erneuerbarer Energien (EE) kommen nun mit Großbatteriespeicheranlagen und Rechenzentren weitere Akteure hinzu, die das Stromnetz mit ihren Bedarfen an Anschluss- und Transportkapazität massiv beanspruchen. ... Daher hat sich auch der Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Anlagenzubau (EE, Speicher und Großverbraucher) besser auf den Netzausbau abzustimmen (Synchronisierung). ...

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 27.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der laufenden und künftigen Gesetzgebungsverfahren zum EEG sowie zum EnWG wird eine praxisgerechte, rechtssichere und investitionsfördernde Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Energiewende angestrebt. Das Regelungsvorhaben umfasst insbesondere die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Ausbau EE, Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen in das Energiesystem, Weiterentwicklung der Netzregulierung, Schaffung effizienter Anschluss- und Betriebsbedingungen. Ziel ist es, die praktische Umsetzbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu verbessern, Investitionssicherheit zu stärken, Bürokratie abzubauen und einen klimaneutralen Umbau des Energiesystems zu unterstützen. Fachliche Stellungnahmen werden zu den jeweiligen Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung eingebracht.

    • Bereitgestellt von: EDP Renewables Europe am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende bleibt notwendig, braucht aber eine realistischere und wettbewerbsfähige Ausrichtung. Der Atomausstieg war ein Fehler, doch neue Kernkraftwerke helfen kurzfristig nicht. Erneuerbare müssen weiter ausgebaut werden, jedoch mit klaren Prioritäten und effizienteren Verfahren. Klimaziele sollen auf belastbaren Analysen beruhen. Hohe Energiepreise gefährden die Wirtschaft, daher ist ein befristeter Industriestrompreis nötig. Für Versorgungssicherheit braucht es bis 2030 rund 20.000 MW steuerbare Leistung. Der Umbau des Stromsystems muss günstiger und flexibler werden. Der starke Zubau von PV und Speichern erfordert netzorientierte Regeln. Für Wasserstoff braucht es verlässliche Finanzierungsmodelle. Insgesamt wird eine wettbewerbsfähige Energiepolitik gefordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende bleibt notwendig, braucht aber eine realistischere und wettbewerbsfähige Ausrichtung. Der Atomausstieg war ein Fehler, doch neue Kernkraftwerke helfen kurzfristig nicht. Erneuerbare müssen weiter ausgebaut werden, jedoch mit klaren Prioritäten und effizienteren Verfahren. Klimaziele sollen auf belastbaren Analysen beruhen. Hohe Energiepreise gefährden die Wirtschaft, daher ist ein befristeter Industriestrompreis nötig. Für Versorgungssicherheit braucht es bis 2030 rund 20.000 MW steuerbare Leistung. Der Umbau des Stromsystems muss günstiger und flexibler werden. Der starke Zubau von PV und Speichern erfordert netzorientierte Regeln. Für Wasserstoff braucht es verlässliche Finanzierungsmodelle. Insgesamt wird eine wettbewerbsfähige Energiepolitik gefordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist ein Artikelgesetz, das die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht umsetzt. Es sollte eigentlich 2024 in Kraft treten, aber es ist voraussichtlich erst 2025 so weit. Das Gesetz betrifft viele Unternehmen, insbesondere kritische Infrastrukturen, und erweitert die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich. Ziel ist die Stärkung der Cybersicherheit durch eine angemessene Berücksichtigung der Hersteller von Windenergieanlagen als wesentliche Akteure der gesicherten Energieversorgung von Deutschlad und Europa.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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