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94 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs- Quote"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (94)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der THG-Quote: Ausschluss von biogenem Wasserstoff zur Sicherung des RFNBO-Hochlaufs
- Biogenen Wasserstoff aus der THG Quote streichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und Investitionen in Elektrolyseure zu schützen. - Keine Umlenkung knapper Biomethan Ressourcen in die Wasserstoff-Produktion; Biomethan wird in Industrie, Verkehr und flexibler Stromerzeugung benötigt. - RFNBO Wasserstoff gezielt stärken, wie von RED III vorgesehen; Wettbewerbsnachteile durch kostengünstigeren biogenen Wasserstoff verhindern. - Fehlanreize für Biomasseproduktion vermeiden, insbesondere Ausweitung über Energiepflanzen oder intensivierte Landwirtschaft
- Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote
Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG‑Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG‑Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 20.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer freiwilligen Anrechenbarkeit von SAF auf die THG-Quote
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für eine freiwillige Anrechnung von SAF auf die THG‑Quote.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 17.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 17.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des BImSchG und Wiederherstellung der Funktionalität der THG-Quote
Der charGER e.V. hat sich aktiv an der Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs‑Quote beteiligt. Der Verband hat dabei die Perspektive der Ladeinfrastrukturbranche eingebracht und auf praxisnahe, wettbewerbliche und investitionssichere Rahmenbedingungen hingewirkt. Im Fokus standen insbesondere die Auswirkungen auf Betreiber von Ladeinfrastruktur, Markttransparenz, Planungs- und Rechtssicherheit sowie die wirksame Unterstützung des Hochlaufs der Elektromobilität. Ziel der Mitwirkung war es, die Regelungen praxistauglich auszugestalten und unbeabsichtigte Markthemmnisse zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: charGER e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: