Stellungnahmen/Gutachten
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426 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BEG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (426)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Entgeltfortzahlungsgesetz
Nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bezüglich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 7 EFZG nicht angepasst worden. Dies führt in der Praxis zu erheblichen arbeitsrechtlichen Folgen und Rechtsunsicherheiten für Arbeitgeber im Fall der unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei der daraus folgenden Nichtabrufbarkeit der eAU. Arbeitgeber sehen sich bei der Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach wie vor höheren Hürden ausgesetzt als Arbeitnehmer und werden mit Bürokratie belastet. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie fordern deshalb eine Anpassung des § 7 EFZG.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) wurde dem Bundesrat..., ... durch den Bundestag zum BEG IV, woraufhin bereits zwei..., ...Anhörungen folgten. Mittels des BEG IV soll die Wirtschaft ..., ...werden. Hierzu sieht das BEG IV eine Absenkung der im..., ...allerdings (bislang) nicht vom BEG IV umfasst. Der Bundesrat..., ... 7 EFZG ebenso durch das BEG IV vor-genommen werden ..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...außerdem der Zielsetzung des BEG IV – nämlich der Bürokratieentlastung..., ...5.Fazit Der Entwurf zum BEG IV sieht zwar einige praxistaugliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Schaffung rechtlicher Regelungen, die den Anreiz von Bürokratieabbau vorsehen.
Die INSM möchte über Bürokratieentlastungsgesetz IV einen spürbaren Bürokratieabbau für Bürger und Wirtschaft erreichen. Konkret soll der Bürokratische Erfüllungsaufwand drastisch sinken. Alle Forderungen der INSM zum Bürokratieabbau sind transparent vorzufinden: https://www.insm.de/fileadmin/insm-dms/downloads/2023-12-12_Positionspapier_Politische_Forderungen_zum_Bu__rokratieabbau_2.pdf
- Bereitgestellt von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 28.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufgesattelt werden, als mit dem BEG IV mit 1 Milliarde Euro..., ... uen. Deshalb sollte das BEG IV um strukturelle Mechanismen..., ...Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) Dies wird deutlich, wenn..., ...Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) betrachtet. Das erste BEG sah eine Entlastung der..., ...Millionen Euro vor. Das zweite BEG sollte eine betrachtet. Das erste BEG sah eine Entlastung der..., ...Millionen Euro vor. Das zweite BEG sollte eine Entlastung ..., ...Jahr bringen. Das dritte BEG sollte die Wirtschaft is..., ...Jahr bringen. Das dritte BEG sollte die Wirtschaft jährlich..., ... In der Vorbereitung des BEG IV wurden von Unternehmen..., ... In der Vorbereitung des BEG IV wurden von Unternehmen..., ...weniger als ein Drittel, im BEG IV oder an ich 120, also..., ...weniger als ein Drittel, im BEG IV oder an anderer Stelle..., ...GesetzGesetzentwurf soll das BEG IV die Wirtschaft um rund entwurf soll das BEG IV die Wirtschaft um rund..., ...machen. Deshalb sollte das BEG IV um folgende strukturelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) danken. Nachdem Klara..., ...die Bedeutung von GEG und BEG für unsere Branche für ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen ersatzlos zu streichen und somit die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen zu lassen, ist unser Petitum. Positiv hervorzuheben ist die im BEG IV geplante Möglichkeit der digitalen Bereitstellung der Betriebskostenabrechnungen durch Vermieter. Zudem begrüßen wir, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Folgeanpassungen wären in dem Zusammenhang wünschenswert. Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie sollte nicht nur für Deutsche, sondern vollständig erfolgen. Wir regen an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überarbeitungsbedarf beim BEG IV: Keine Lösung durch ..., ...im Regierungsentwurf zum BEG IV vorgeschlagene Textform..., ...zum Regierungsentwurf des BEG IV weiterhin anerkannt...., ...missachten. Die im Rahmen des BEG IV geplante Möglichkeit..., ... dem aktuellen Stand des BEG IV bestehen. Der Gesetzgeber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Drucksache 20/11306)
Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV-E) Kernforderungen ..., ...Artikel 1, 2, 3, 4 und 5 BEG IV-E Die Verkürzung von..., ...Aufbewahrungspflichten. Artikel 4 BEG IV-E schafft zudem neue..., ... Artikel 6, 7, 33 und 40 BEG IV-E Im Referentenentwurf zum BEG IV sind lediglich die im..., ... 11-13, 17-29, 41 und 45 BEG IV-E Mit den Änderungen..., ...Mietern von Gewerberäumen (BEG IV-E Artikel13 Nummer 5..., ...Anträgen zur Elternzeit (BEG IV-E Artikel 45 Nummer ..., ... sehen wir die Änderung (BEG IV-E Art. 41) nicht als..., ...BGB ersetzen. Artikel 11 BEG IV-E verpasst die Chance..., ...Entlastung. Artikel 39 BEG IV-E Standardisierung ..., ...ergänzt werden. Artikel 42-44 BEG IV-E Texte wie Gesetze..., ...Unternehmer. Artikel 32 und 34 BEG IV-E Der Wegfall der Prüfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
Förderrichtlinien BEG EM überarbeiten, damit sie auch Besonderheiten im Wohneigentum Rechnung tragen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 25.04.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) Sehr geehrter Herr..., ...Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023 ergeben..., ...beabsichtigt sind? Im Text des BEG EM sind an dieser Stelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) aufheben Laut § 22b..., ..., Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder bzw..., ... Die Voraussetzungen für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023..., ...weitere Beschränkung von BEG mit Blick auf die Projektanzahl..., ...seit Anfang 2023 nur drei BEG vom Ausschreibungsprivileg...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Holzzentralheizungen förderfähig (BEG EM), während in BEG WG und BEG NWG auch andere zentrale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Holzzentralheizungen förderfähig (BEG EM), während in BEG WG und BEG NWG auch andere zentrale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Vorschlag 14: Das GEG..., ...Anpassungsbedarf bei der BEG-Heizungsförderung Eine...
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Zu Regelungsvorhaben: