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117 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (117)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist jedoch zu..., ...Vorbehaltstätigkeit nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG sind anzuerkennen und ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG zu dem hier zu entwickelnden..., ... Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtig gestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. Die Ausübung..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...handelt, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Dies..., ...nach § 37 Absatz 2 Satz 2 PflBG zutreffen, die sich zudem..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie befürwortet die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung als Heilberuf mit klar definierten Kompetenzen zur Entlastung der Pflegefachpersonen, insbesondere im ambulanten Bereich. Zentrales Anliegen ist, Pflegefachassistenz eng am Grundsatz „Reha vor Pflege“ auszurichten und die geriatrische Rehabilitation zu stärken. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG und PflBG vollwertig als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen, um Ausbildungskapazitäten zu erweitern und frühzeitig qualifiziertes Personal für die Rehabilitation zu gewinnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 04.07.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) notwendig. Für den ..., .... Für den § 7 Abs. 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist je-doch zu..., ...Vorbehaltstätigkeit nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG sind anzuerkennen und ..., ...Zusatzaus-bildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ...Fach-kommission nach § 53 PflBG zu dem hier zu entwickelnden..., ...der Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pfle-geschulen..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtig gestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. Die Ausübung..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...handelt, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Dies ..., ...nach § 37 Ab-satz 2 Satz 2 PflBG zutreffen, die sich zudem..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ...Fach-kommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vor-schriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchlässige Bildungsstruktur in der Pflege
Der DPR setzt sich für eine durchlässige Bildungsarchitektur ein. Dazu wurden Kompetenzstufen Pflegender formuliert und Mitgliedern des Bundestags übermittelt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeübernahme nach § 4 PflBG (DQR4; Verantwortlich ..., ...Pflegeübernahme nach § 37 PflBG (DQR 6, Verantwortlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... an die Ausbildung nach PflBG gegeben ist - gleiches..., ...Fachkraft-Ausbildung nach PflBG in die Pflegeassistenz-Ausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung - Refinanzierung freier Schulen
Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit dem Ziel, eine praxistaugliche, finanzierbare Ausbildung einschließlich der Refinanzierung schulischer Zusatzangebote sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen..., ...bei Ausbildungsabbruch im PflBG Viele Auszubildende in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 21.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…) - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Ausbildung nach dem PflBG bereits über fun-dierte..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 5 Absatz 1 PflBG erfor-derlich. Aufgrund..., ... sollte in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. In..., ... zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ... möglich. § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung..., ...Betriebskosten Gemäß § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verhandeln. Analog § 37 Absatz 3 PflBG ist es insbesondere hinsichtlich..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG als Qualifikation für ..., ... ist gemäß § 4 Absatz 2 PflBG eine grundsätzliche Vorbehalts-aufgabe..., ...Vorbehaltene Aufgaben § 4 PflBG Der DPR begrüßt ausdrücklich..., ...Heilkundeausübung § 4a PflBG Der DPR begrüßt die Klarstellung in § 4a PflBG, dass Pflegefachpersonen..., ...heilkundliche Aufgaben § 14a PflBG Der DPR unterstützt,..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG standardisierte Module...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Rege-lung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen BAGFW-Stellungnahme..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nach-druck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erar-beiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben: