Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

292 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gebäudemodernisierungsgesetz"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (292)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung des GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V. ist die Begleitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere der Änderungen am Gebäudeenergiegesetz und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Bezweckt wird, die Ausgestaltung der Anforderungen an Heizungsanlagen, Wärmeerzeugung und Gebäudemodernisierung mit Blick auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie die Einbindung erneuerbarer und dekarbonisierter Gase, Wasserstoff und seiner Derivate mitzugestalten.

    • Bereitgestellt von: DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. am 10.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Staatssekretär, das Gebäudemodernisierungsgesetz eröffnet die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Schutz von Mieter:innen soll im Rahmen der Wärmewende wirksam gestärkt werden. Stei-gende Energie- und Wohnkosten werden durch eine ausgewogene Kombination aus einem starken Mietrecht und gezielten Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand begrenzt. Die Wärmewende im Gebäudesektor trägt dazu bei, Energiekosten für Mieter:innen dauerhaft zu senken, ohne Mieter:innen durch Wohnkostensteigerungen zu belasten.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz Die vorgelegten..., ...Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz bergen erhebliche..., ...Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz benennen dieses..., ...Mieterschutzregel im Gebäudemodernisierungsgesetz für neu eingebaute...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD

    • Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energieversorgung ein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz muss daher ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Per E-Mail Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich ..., ...Neuausrichtung des Gebäudemodernisierungsgesetz getroffene ..., ...im künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz fortgeführt..., ...sollten aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz Detailregelungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Per E-Mai Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu Recht im Gebäudemodernisierungsgesetz verankert ..., ...Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz Berlin, 02.02.2026..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026..., ...Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hat die..., ...neuen Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ bietet sich..., ...Empfehlungen für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): 1. ..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026..., ...Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz, 02.02.2026...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die von CDU/SPD vereinbarten Eckpunkte zum GMG benachteiligen Vorreiter der Wärmewende strukturell. Wenn im Gebäudebestand wieder stärker auf Gas gesetzt wird, steigen Zurückhaltung, Lock-in-Risiken und die Gefahr von Fehlentscheidungen bei Kunden und Vermietenden. Daher schlagen wir folgenden Anpassungsbedarf vor: 1. Klimaschutzvorgaben umsetzen, Verbindlichkeit der kommunalen Wärmeplanung sichern 2. Kostentransparenz ist erforderlich (steigende CO2-Preis im ETS 2 berücksichtigen) 3. Soziale Leitplanken, faire Kotenverteilung zwischen Mietenden und Vermietenden 4. Priorisierung knapper grüner Gase für Spitzenlast, flexible KWK-Anlagen und Industrie 5. Geordnete Gasnetzstilllegung ermöglichen: Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden sowie Verteilnetzbetreiber

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunkten Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz Orientierung..., ...zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) senden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vollzugsfeste Ausgestaltung der Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Pflicht zum Abschluss eines Versorgungsvertrags beim Einbau einer fossilen Heizung; der Vertrag muss die gesetzlichen Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe und eine Preisindikation enthalten. Bestätigungspflicht des Brennstofflieferanten zu Anteilen, Kosten und Stufenerhöhungen; Unschädlichkeitsregelung bei Lieferausfall. Erweiterung des Prüfauftrags des Bezirksschornsteinfegers (§ 97 GEG) um die Kontrolle des Vertrags bei der ersten Abgasprüfung und der Abrechnung bei jeder Feuerstättenschau. Anhebung der Bußgelder für juristische Personen in § 108 GEG auf die mittlere Stufe (bis 10.000 Euro). Verordnungsermächtigung zu Vertragsinhalt, Standardformular, AGB-Schranken und digitalem Register.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungsvorschläge für das Gebäudemodernisierungsgesetz auf Grundlage..., ...Ordnungsrechts im Gebäudemodernisierungsgesetz ist entscheidend...
Nach oben blättern