Stellungnahmen/Gutachten
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54 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Steuerfortentwicklungsgesetz"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (54)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts I
Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG) Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts I
Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG) Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: