Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Emissions-, Gas- und Elektrizitätszertifikaten sowie weiteren handelbaren Nachweisinstrumenten ein. Der BDEW fordert insbesondere eine Erweiterung und Klarstellung des Anwendungsbereichs des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, die ausdrückliche Einbeziehung von Emissionszertifikaten des EU ETS 2 sowie weiterer Zertifikate und Nachweisinstrumente, die Übernahme gesetzlicher Vereinfachungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen sowie eine rechtzeitige und unionsrechtskonforme Fortführung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Der Bundesverband der..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Erfasst sind insbesondere..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass..., ...Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG. Die Leistung wird regelmä..., ...der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG genannten Emissions-, Gas..., ...in Verbindung mit Abs. 5 UStG kann auch für die Hauptleistung..., ...gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Abschnitt 13b.1 Abs. ..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst sind, sollte dies..., ...Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG diese Umsätze nicht bereits..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG und deren unionsrechtliche..., ...nach § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG Seit dem 1. April 2024..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG auch für Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Diese Erweiterung begrüßen..., .... § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG lautet: „Sind Leistungsempfänger..., ...13b Abs. 2 Nr. 7 bis 12 UStG. Petitum Wir bitten..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Mit der Einführung des..., ...werden. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst derzeit die Übertragung..., ...bezeichnet. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG verweist bislang nicht..., ...darum, § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ausdrücklich um Emissionszertifikate...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden ..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bisher steuerbefreite Bildungsangebote müssten gemäß Gesetzesentwurf umsatzsteuerpflichtig angeboten werden. Die Ungleichbehandlung von gewerblichen und nicht gewerblichen Anbietern beeinflusst das Weiterbildungsangebot negativ. Wir empfehlen deshalb, die Beschränkung des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Entwurf zu streichen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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24.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen – § 4 Nr. 21 a) UStG des o.g. Entwurfes. Hier..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG fallen - DEKRA Konzernrepräsentanz..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf ..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...steht § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG auch der Gesetzesintention..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Seite 3/7 ▪..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG ist aus dem Gesetzentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2024, Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 mit dem Ziel, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Fortbildungsleistungen freier Bildungsträger gemäß § 4 Nr. 21 UStG diskriminierungsfrei und ohne Gewinnerzielungsprüfung zu erhalten.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerfrei Die..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
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Zu Regelungsvorhaben: