Stellungnahmen/Gutachten
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261 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (261)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen
Zum 1. Januar 2025 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen neu geregelt. Durch Klarstellungen soll die Rechtssicherheit bei Abgrenzungsfragen verbessert werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 529/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 529/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das derzeitige Unternehmerwahlrecht bezüglich des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels (§ 15 Abs. 4 UStG) soll beibehalten werden. Etwaige Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 24 UStG- Berechnung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für LAnd- und Forstwirte
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 03.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG Die in dem nun vorliegenden..., ...der Umsatzgrenze in § 24 UStG im Rahmen des Wachstumschancengesetzes..., ...Pauschalierungsgrenze des § 24 UStG auf die IST-Besteuerung nach § 20 UStG und die Buchführungs-grenze..., ...auf 800.000 Euro in § 24 UStG nicht nachvoll-ziehbar ..., ...Die Vorschrift des § 24 UStG ist - als nationales Instrument...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von bürokratischen Belastungen im Bereich des Steuerrechts
Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag 5. Umsatzsteuer..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten 7. Strom- und..., ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob ..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angedachte Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers
Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einzubringen. Wir bedanken..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Die..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG würde zunächst dazu führen..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E trotz Ist-Versteuerung..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E entsteht bereits mit ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E erst mit deren Bezahlung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden ..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bisher steuerbefreite Bildungsangebote müssten gemäß Gesetzesentwurf umsatzsteuerpflichtig angeboten werden. Die Ungleichbehandlung von gewerblichen und nicht gewerblichen Anbietern beeinflusst das Weiterbildungsangebot negativ. Wir empfehlen deshalb, die Beschränkung des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Entwurf zu streichen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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24.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen – § 4 Nr. 21 a) UStG des o.g. Entwurfes. Hier..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG fallen - DEKRA Konzernrepräsentanz..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf ..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...steht § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG auch der Gesetzesintention..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Seite 3/7 ▪..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG ist aus dem Gesetzentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben: