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578 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »Redispatch« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (578)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...währleistet. Dazu trugen Redispatch- und Einspeisemanagement-Maßnahmen..., ...Engpässe im Fall eines Redispatch mit Italien/Österreich..., ...sind im Wesentlichen Redispatch und Countertrading. Redispatch bezeichnet den Eingriff..., ...Netzbetreiber nach § 13.1 EnWG (Redispatch) Quelle: BNetzA. Wenn..., ...BNetzA zusammen mit den Redispatch-Daten ausgewiesen, die..., ...Kosten auf Maßnahmen des Redispatches, die den historischen..., ...2022 1. 2023 1. 2022 Redispatch und ountertrading nach..., ...Aufteilung der Kosten für Redispatch und Countertrading ..., ...Netzbetreiber nach § 13.1 EnWG (Redispatch) Abbildung 17 Eingriffe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des vom BMWK angekündigten neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes sollen die konkreten Ausschreibungsbedingungen für die neu zu errichtenden H2-ready Gaskraftwerke festgelegt werden. Das BMWK hat angekündigt, dass die Kraftwerke überwiegend im sog. „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden sollen. Um dies zu erreichen wird ein Bonus-/Malus-System diskutiert. Ziel der Einflussnahme ist es, ein solches den Osten Deutschland benachteiligendes System zu vermeiden und statt dessen - wenn schon lokal gesteuert werden muss - über eine Quotierung 1/3 Nordosten und 2/3 Südwesten – zwei getrennte Ausschreibungen durchzuführen.

    • Bereitgestellt von: Lausitz Energie Kraftwerke AG am 28.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden sollen, um Redispatchkosten zu senken und zur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ab dem 01.01.2026 muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein. In der Praxis bedeutet eine Umsetzung der Vorgabe eine umfassende Anpassung der Prozesse und Systeme der Lieferanten und Netzbetreiber. Die Grundlagen hierfür wurden mit der Festlegung BK6-22-024 v. 21.03.2024 (Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)) geschaffen, deren Vorgaben zum 04.04.2025 scharf gestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass die prozessualen Umstellungen so anspruchsvoll sind, dass sich der 04.04.2025 als Umsetzungsstichtag nicht einhalten lässt. GEODE fordert deshalb eine Verschiebung des geplanten Umsetzungstermins auf den 01.10.2025.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 06.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des CLS-Managements (Redispatch 2.0) und der Umsetzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...used for cross-border redispatch, the remuneration of..., ...competition and shift redispatch and system security ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...used for cross-border redispatch, the remuneration of..., ...competition and shift redispatch and system security ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...used for cross-border redispatch, the remuneration of..., ...competition and shift redispatch and system security ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzauslastung und vermeiden Redispatch im Übertragungs- und..., ...Netzentgelte aktuell der Redispatch. Da es sich nicht um...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 17.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...volkswirtschaftlich hohen Kosten durch Redispatch erklärt wird und deshalb...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...: Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt untergräbt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BNetzA-Festlegung) und Redispatch (EnWG § 13a) im Hinblick...
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