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40 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"PflSchG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (40)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vorgesehen. Nach ..., ...Fassung § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG müssen die Aufzeichnungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vorgesehen. Nach geltender..., ...Fassung § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG müssen die Aufzeichnungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufnahme einer Regelung im PflSchG i. V. m. § 80 Abs. 2 ..., ...korrespondiert § 39 Abs. 4 PflSchG, der bei Bedarf das Ruhen..., ...deutsche Gesetzgeber im PflSchG keine Regelung geschaffen..., ...deutsche Gesetzeslage im PflSchG dem keine Rechnung trägt..., ...Gesetzgeber hat diese Lücke im PflSchG entstehen lassen, die..., ...Ergänzung von § 36 Abs. 4 PflSchG in einem gesonderten ..., ...durch eine Änderung des PflSchG als Bundesgesetz i. S..., ...vorgeschlagene Änderung des PflSchG in den auch vom EuGH ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Landwirtschaft gehen immer mehr Pflanzenschutzmittel verloren – mit spürbaren Folgen für die Fähigkeit zur Selbstversorgung in Deutschland. Um das strukturelle Problem im nationalen Pflanzenschutzmittel-Zulassungsprozess zu beheben und die Verfügbarkeit von modernen Pflanzenschutzmitteln sowie neuer Lösungen zu verbessern, schlägt der IVA eine Reform des deutschen Zulassungssystems und seiner rechtlichen Grundlagen im Pflanzenschutzgesetz vor.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Agrar e.V. am 02.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dazu § 34 Absatz 1 Nr. 3 PflSchG entsprechend anpassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach deutschem Pflanzenschutzgesetz dürfen berufliche Verwender Pflanzenschutzmittel-Anwendungen derzeit schriftlich oder elektronisch dokumentieren. Ab dem 1. Januar 2026 ist gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 eine verpflichtende elektronische und maschinenlesbare Aufzeichnung vorgeschrieben. Diese Regelung basiert auf Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist eine EU-weit einheitliche und digital verwertbare Dokumentation durch berufliche Anwender.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
    • Adressatenkreis:
      • 06.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dokumentationspflichten (§ 11 PflSchG) stellt für öffentliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...diese regelmä-ßig - gemäß PflSchG §4 alle fünf Jahre – ..., ...fach-liche Praxis nach § 3 PflSchG stellt nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG nur dann eine Ordnungswidrigkeit..., ...angeordnet werden, § 39 Abs. 4 PflSchG. Auch vor diesem Hintergrund...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Festschreibung einer rechtlichen Regelung (Verordnung oder Gesetz) zur Durchsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte Pestizide, die in der EU keine Genehmigung haben. Hierdurch sollen Exporte in Drittstaaten von Pestizid-Wirkstoffen und Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wegen gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Eigenschaften nicht genehmigt sind und in der Landwirtschaft EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen, untersagt werden, um so die Umwelt und die Gesundheit von Menschen in den Drittländern zu schützen sowie Menschen in der EU vor Rückständen von verbotenen Pestiziden in importierten Lebensmitteln.

    • Bereitgestellt von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

      • 20.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 25 Abs. 3 Nr. 2 die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 25 Abs. 3 Nr. 2 die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Festschreibung einer rechtlichen Regelung (Verordnung oder Gesetz) zur Durchsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte Pestizide, die in der EU keine Genehmigung haben. Hierdurch sollen Exporte in Drittstaaten von Pestizid-Wirkstoffen und Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wegen gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Eigenschaften nicht genehmigt sind und in der Landwirtschaft EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen, untersagt werden, um so die Umwelt und die Gesundheit von Menschen in den Drittländern zu schützen sowie Menschen in der EU vor Rückständen von verbotenen Pestiziden in importierten Lebensmitteln.

    • Bereitgestellt von: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 25 Abs. 3 Nr. 2 die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Festschreibung einer rechtlichen Regelung (Verordnung oder Gesetz) zur Durchsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte Pestizide, die in der EU keine Genehmigung haben. Hierdurch sollen Exporte in Drittstaaten von Pestizid-Wirkstoffen und Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wegen gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Eigenschaften nicht genehmigt sind und in der Landwirtschaft EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen, untersagt werden, um so die Umwelt und die Gesundheit von Menschen in den Drittländern zu schützen sowie Menschen in der EU vor Rückständen von verbotenen Pestiziden in importierten Lebensmitteln.

    • Bereitgestellt von: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) am 11.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 25 Abs. 3 Nr. 2 die...
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