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1.251 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.251)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a und 24b EnWG bzw. § 3 Nr 65/66 EnWG-E..., ... im Rahmen der jüngsten EnWG- Novelle durch einen Änderungsantrag..., ...Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige..., ...Eigenversorgung (§ 3 Nr. 24b EnWG) ist wie bisher zu erhalten..., ...Kundenanlagen nach § 3 Nummer 24a EnWG ist dringend eine Folgeregelung..., ...erforderlich. Der § 110 EnWG für geschlossene Verteilernetze..., ... ist eine Ergänzung des EnWG z.B. um einen neuen § 110a EnWG „Besondere Geschlossene..., ...mit dieser Ergänzung im EnWG sollte sich dafür eingesetzt..., ...Verteilernetze nach § 110 EnWG liegt im Fall dieses ergänzenden..., ... nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle zur Umsetzung des..., ...jetzt über den § 20 Abs. 1d EnWG realisiert werden. Erforderliche..., ...Direktleitung“ nach § 3 Nr. 12 EnWG im Rahmen einer bürokratiearmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, mehr Planungssicherheit für Handelsunternehmen
Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E Die Festlegung von Fristen..., ...Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG-E Dass die Bundesnetzagentur..., ...mit § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E) denkbar: Anschlussnehmer..., ...dürfen. • Zu § 14e Abs. 2a EnWG-E Für eine erfolgreiche..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 2 EnWG-E Es ist für Anschlussnehmer..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 9 EnWG-E Bei Nicht-Vollständigkeit..., ... § 17 Abs. 5 Satz 9, 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ... Zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E Eine Vereinheitlichung..., ...Netzanschlussauskunft • Zu § 17a EnWG-E Der HDE begrüßt den ..., ... Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E § 17a Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E enthalten Regelungen ..., ... 17a Satz 8 und Satz 11 EnWG-E Auch hier ist eine zentrale..., ...zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ...Bundesnetzagentur ist in § 17a Satz 11 EnWG-E vorgesehen. Wird die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
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Adressatenkreis:
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08.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... EE-Anlagen gemäß § 42c EnWG-E zu nutzen. (2) Über..., ...erneuerbaren Energien gem. § 42c EnWG-E zu realisieren. 3. Haupttätigkeit..., ...gemäß § 42c Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E Die Beschränkung der..., ...gem. § 42c Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E umsetzen möchten. Zum..., ...Gemäß § 42c Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E darf der Betrieb der ..., ...gemäß § 42c Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E nicht zulässig. Die Energiegenossenschaft..., ...gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E zu sein. Die BEG-Definition..., ...soll gemäß § 42c Abs. 3 EnWG-E ab 1. Juni 2026 in einem..., ...des 50 km Umkreis an das EnWG angepasst werden, so dass..., ...fachlichen Gleichlauf von EnWG und EEG führen. Gesetzesvorschlag..., ...angepassten § 42c Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E (Anpassungen sind kursiv..., ... 4. Anlage im Sinne des EnWG und EEG § 42c Abs. 1 EnWG-E..., ...erneuerbaren Energien“ an. Das EnWG und die Gesetzesbegründung von § 42c EnWG-E enthält keine Legaldefinition..., ...Hervorhebung von mir). Auf § 42c EnWG-E übertragen würde dies..., .... Insofern müsste § 42c EnWG-E noch dahingehend angepasst..., ...§ 42c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnWG-E zentral organisiert erarbeitet..., ...von Projekten nach § 42c EnWG-E. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EuGH-Urteil zum Umgang mit Kundenanlagen
Beibehaltung oder praxistaugliche und EU-rechtskonforme Anpassung der Regelung zu allgemeinen und betrieblichen Kundenanlagen. Dadurch Abwendung von administrativen und bürokratischen Mehraufwendungen, Senkung bzw. Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch physische Umbaumaßnahmen, Personalkostensenkung. Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne von § 3 Nr. 24a EnWG handele. Der BGH legte ..., ...Regelung des § 3 Nr. 24a EnWG mit dem EU-Recht, dem EuGH..., ...Regelung des § 3 Nr. 24a EnWG über allgemeine Kundenanlagen..., ...müssen. „Seitdem kennt das EnWG zwei Typen von Kundenanlagen..., ...Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG sowie die Kundenanlage ..., ...Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG, die auf einen industriellen..., ...Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG in Deutschland eine wichtige..., ...das Urteil zu § 3 Nr. 24a EnWG über Kundenanlagen auch..., ...regulierte Netzformen im EnWG (1) Netze der allgemeinen Versorgung (§3 Nr. 17 EnWG) und (2) Geschlossene Verteilernetze (§110 EnWG). Der Unterschied zwischen..., ...enge Kriterien lt. § 110 EnWG zu erfüllen, wie bspw. ..., ...Versorgung gemäß §3 Nr. 17 EnWG. “. Sollte die Grundlage..., ...regulatorischen Pflichten gem. EnWG, zugehörenden Verordnungen..., ... Entflechtung gem. § 6a EnWG, buchhalterische Entflechtung gem. § 6b EnWG, der rechtlichen Entflechtung gem. § 7 EnWG sowie operationelle Entflechtung gem. § 7a EnWG sowie weitere Veröffentlichungspflichten des § 23c EnWG. Betroffene Unternehmen..., ...Netzanschlussbegehren nach §17 EnWG/ §8 EEG/ §3 KWKG nachkommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigte Verfahren für die Planung und Genehmigung von Wasserstoff-Infrastrukturen
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Darüber hinaus weist der FNB Gas auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 28.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 28q Absatz 8 Satz 5 EnWG .........................., .... 13 4. § 43e Absatz 4 EnWG – Bundesverwaltungsgericht..., ............. 14 6. § 44c EnWG – Zulassung des vorzeitigen..., ...43f Absatz 2 S. 1 Nr. 1 EnWG - Ergänzung der Freistellung..., ............. 19 6. § 43g EnWG - Bewährten Einsatz von..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG .........................., ............. 21 9. § 43p EnWG neu - Ermöglichung einer..., ............ 22 11. § 44b EnWG – Erleichterungen für die..., ...nach § 43 Absatz 2 Nr. 1 EnWG durchgeführt werden muss..., ... werden. § 43e Absatz 4 EnWG sollte daher um folgenden..., ... 43 Absatz 3 S. 2 bis 4 EnWG wird ausdrücklich begrüßt..., ... anzuwenden.“ b. § 44c EnWG – Erleichterungen für den..., ... so dass § 43a Absatz 2 EnWG neu wie folgt nach Satz..., ...im jetzigen § 43 Abs. 4 EnWG die Regelung des § 74 Abs..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...in § 43l Absatz 4 Satz 1 EnWG sollte im Hinblick auf ..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ...Wasserstoff.” 9. § 43p EnWG neu - Ermöglichung einer..., ... § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Direktbelieferungen Industrie (Aktualisierung)
Forderung nach Erleichterungen bei der Direktbelieferung von Industriekunden. Insbesondere Anpassungen im EEG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 11 4.2 Anpassungen im EnWG 13 4.3 Redispatch auf ..., ...Weitere Klarstellungen im EnWG, beispielsweise die Definition..., ...Direktleitung“ in § 3 Nr. 12 EnWG, sollten im Sinne einer..., ...Kundenanlage im Sinne des EnWG. Durch ein Urteil des EuGH..., ...Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG gegen die Vorgaben der ..., ...Direktleitung“ in § 3 Nr. 12 EnWG • Ergänzung in § 11 Abs..., ... ist, ist in § 3 Nr. 12 EnWG in Form der Direktleitung..., ...Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG gegen die Vorgaben der ..., ...in § 3 Nr. 24a a) bis d) EnWG erfüllt, um als allgemeine..., ...im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG betrieben wurden, könnte..., ... nach § 11 EnWG. Dies kann sich auch auf..., ...Regelung des § 3 Nr. 24 a EnWG sowie die Ausnahmen von..., ...sowohl Vorschriften des EnWG als auch die auf dessen..., ...im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG gelten, da sie Verteilernetze..., ...der § 3 Nr. 16 und Nr. 17 EnWG meinen könnte. Das war ..., ... 4.2 Anpassungen im EnWG Analog zum EEG müsste auch im EnWG eine begriffliche Klarstellung..., ...Lieferung gemäß § 3 Nr. 12 EnWG über „eine Leitung, die..., ...Anpassung von § 3 Nr. 12 EnWG mittels der Gesetzbegründung..., ...liefern. Hierzu sollte § 41 EnWG durch einen neuen Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vielzahl der Verweise im EnWG und NABEG ins Leere gehen..., ...Kollisionsregelungen im EnWG (§ 43 Abs. 3a) und NABEG..., ...Fachrecht, insbesondere des EnWG und des NABEG, hinter den..., ...Verweise insbesondere im EnWG und NABEG teilweise ins..., ... gem. § 43 Abs. 3a S. 1 EnWG, § 1 Abs. 1 S. 2 BBPlG ..., ...Kollisionsregelungen im EnWG und NABEG vorgeschlagen: § 43 Abs. 3a EnWG (3a) Die Errichtung und..., ... EEG und § 11c EnWG, jeweils im überragenden..., ...Voraussetzung des § 44c EnWG ist. Querbezüge zwischen..., ...Fachrecht insbesondere des EnWG und des NABEG hinter den..., ...Verweise insbesondere im EnWG und NABEG teilweise ins..., ...32 PBefG oder aber § 44 EnWG) auszuweiten. Andernfalls..., ...besonderen Regelungen des EnWG und des NABEG bleiben ..., ... ist zu begrüßen. § 43a EnWG sieht zusätzlich Gründe..., ... des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG mit den Gründen für einen..., ...bevorzugen. § 44 Abs. 2 EnWG Aufnahme des Verweises..., ...Abs. 2 anzupassen. § 43a EnWG Anpassung des § 43a EnWG..., ...verwiesen werden. § 43b EnWG Anpassung des §43b EnWG..., ...74 - 74b VwVfG). § 43c EnWG Angleichung der Fristen..., ...75 und 75a VwVfG. § 43d EnWG Anpassung der Verweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigte Verfahren für die Planung und Genehmigung von Wasserstoff-Infrastrukturen
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Auch eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen sollen das Ziel unterstützen.
- Bereitgestellt von: Ferngas Netzgesellschaft mbH am 24.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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02.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...neuen Absatzes 9 in § 43l EnWG auf die §§ 5 bis 9 WassBG..., ...Neuregelung des § 43 Abs. 4a EnWG. Um die erforderlichen ..., ...Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG und die mit dem Gesetz..., ... Satz 5 (zukünftig 28q) EnWG übertragen Angesichts ..., ....“ § 28r Absatz 8 S. 5 EnWG regelt derzeit, dass die..., ... Änderungen des § 43a EnWG, wird zwar ausdrücklich..., ...kommen. § 43 Abs. 3c S. 1 EnWG sollte deshalb anstatt ..., ...Stellungnahmefrist § 43a EnWG sollte um Absatz 13 mit..., ...im jetzigen § 43 Abs. 4 EnWG die Regelung des § 74..., ...§ 43g Absatz 1 Nummer 5 EnWG sollte nach „Koordinierung..., ...und 3 sowie von Absatz 3b EnWG § 43 Abs. 3a S. 2 EnWG..., ... Absatz 2 Sätze 4 und 5 EnWG neu aufgenommen werden:..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ...Seite 16 von 22 j. § 43p EnWG neu - Ermöglichung einer..., ... aa. § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen..., ... zu erklären. i. § 44c EnWG – Erleichterungen für den..., ... Nummer 4 LNGG in § 44c EnWG übernehmen § 44c sollte..., ...nach § 43 Absatz 2 Nr. 1 EnWG durchgeführt werden muss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden
Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...häufig wird nach § 17 Abs. 2 EnWG der Netzanschluss mit Hinweis..., ...bestraft werden. Im EnWG ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur..., ...Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigte Verfahren für die Planung und Genehmigung von Wasserstoff-Infrastrukturen
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Darüber hinaus weist der FNB Gas auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 28r bzw. nunmehr § 28q EnWG nicht unter den Anwendungsbereich..., ...gemäß § 28q Abs. 8 S. 5 EnWG (in der durch das mit dem..., ...einhergehenden Änderungen des EnWG) hingegen, dass sie im ..., ...“ in § 43l Abs. 1 S. 2 EnWG und der damit unbefristet..., ...weiter, da § 28q Abs.8 S. 5 EnWG unseres Erachtens eine ..., ...Verhältnis zu § 43l Abs. 1 S. 2 EnWG lex specialis Regelung ..., ...Feststellungen auf § 43l Abs. 1 S. 2 EnWG verwiesen werden, da für...
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Zu Regelungsvorhaben: