Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

229 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KSG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (229)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will. Es bündelt Maßnahmen aus allen wichtigen Bereichen wie Energie, Verkehr, Gebäude und Industrie. Das Klimaschutzprogramm 2026 ist daher ein Fahrplan, mit dem Deutschland: - seine Klimaziele erreichen - unabhängiger von fossilen Energien werden - und gleichzeitig Wirtschaft und Gesellschaft modernisieren will. Der VfW rät, der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG), einer u.E. absoluten Schlüsseltechnologie der Wärmewende, künftig eine größere Rolle in Gesetzgebung (GEG/ GModG) und Förderung (BEG) einzuräumen, um die Einsparziele von Energie und THG zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthält Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaziele, insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030. Es umfasst Förderprogramme, regulatorische Maßnahmen und Investitionsanreize, insbesondere im Gebäudesektor, mit Fokus auf Energieeffizienz, klimafreundlichen Neubau und die Sanierung des Gebäudebestands sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Das Klimaschutzprogramm 2026 wurde nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und der regierungsinternen Abstimmung im März 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Anschließend wurde es Ende März 2026 dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung zugeleitet (Bundestagsdrucksache 21/4950).

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Ausgestaltung der „RL zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch KSVs (FRL KSV)“ sowie der damit verbundenen Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Das Ziel ist es, die Zielgenauigkeit dieses Instruments für die Industrie zu optimieren. Konkret wird darauf hingewirkt, dass die technischen und ökonomischen Spezifika von Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) – insbesondere die Berücksichtigung von Infrastrukturkosten für den Transport und Validierung von CCU-Verwertungspfaden–in den Förderkriterien und Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge (CCfD) sachgerecht abgebildet werden, um Investitionssicherheit für die Dekarbonisierung großindustrieller Anlagen zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8290 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      konkrete und ambitionierte Reduktionsziele sowie verbindliche Folgen bei Zielverfehlung

    • Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 17.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 18.03.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer einkommensabhängigen Anschaffungsförderung für privat finanzierte batterieelektrische Pkw ein. Empfohlen wird eine gestaffelte Förderung von 3.000 bis 4.000 Euro pro Fahrzeug für Haushalte mit bis zu 4.000 Euro Bruttoeinkommen monatlich, beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Kaufpreis bis 60.000 Euro. Zudem wird die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Ladeinfrastruktur zur Senkung öffentlicher Ladepreise, die Förderung privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern sowie die gezielte Unterstützung des Gebrauchtwagenmarkts für E-Pkw zur sozialen Teilhabe gefordert. Die Förderung soll auf rein batterieelektrische Fahrzeuge fokussieren und verschiedene Finanzierungsformen (Kauf, Leasing, Finanzierung) umfassen.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet in § 9 Abs. 1 die Bundesregierung, spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Darin legt die Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie in den einzelnen Sektoren sowie sektorübergreifend zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele ergreifen wird. Den Klimazielen zufolge ist Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms des BMUKN so zu ändern, dass rechtlich verbindliche Klimaziele und sektorale Transformationspfade mit wirksamen Instrumenten hinterlegt werden: konsequente CO2-Bepreisung mit sozialer Rückverteilung (Klimageld), Abbau klimaschädlicher Subventionen; Förder- und Finanzierungsprogramme für erneuerbare Energien, Effizienz und klimaneutrale Schlüsseltechnologien sowie verbindliche Klima- und Gemeinwohlkriterien in öffentlicher Beschaffung, Besteuerung und Kreditvergabe (z. B. auf Basis einer Gemeinwohl-Bilanz).

    • Bereitgestellt von: Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V. am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern