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120 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (120)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
- Bereitgestellt von: Pro-Ausbau - Bahnfreunde aus dem Landkreis Schaumburg am 18.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Ausbau des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs in Ostdeutschland
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Bundesregierung die Vorschläge Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und -chefs der ostdeutschen Länder vom Juni 2026 umsetzt und die Mobilitätsangebote mit Bussen und Bahnen in Ostdeutschland stärkt. Aus Sicht der Branche steht hierbei insbesondere die weitere Elektrifizierung von bestimmten Strecken im Eisenbahnverkehr sowie Modernisierung des Netzes für höhere Geschwindigkeiten im Mittelpunkt. Zudem sind Anpassungen bei der Finanzierung nötig, die den Eisenbahnverkehr trotz drohender Trassenpreissteigerungen zukunftssicher macht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 10.07.2026
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Adressatenkreis:
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01.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
- Bereitgestellt von: Pro-Ausbau - Bahnfreunde aus dem Landkreis Schaumburg am 18.03.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 27.05.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: