Stellungnahmen/Gutachten
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234 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 11"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (234)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische fordert, mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Pflegevollversicherung zukunftsfest und solidarisch aufzustellen. Zudem sollte der Pflegevorsorgefonds kurzfristig umgewidmet, die Einnahmebasis deutlich verbreitert durch eine Steuerfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Eigenanteile durch eine verbindliche Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer gesenkt werden. Zudem wird eine umfassende Stärkung der häuslichen Pflege angestrebt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der häuslichen Pflege und Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der Pflege
Die BAGFW fordert, mit dem Pflegeneuordnungsgesetz pflegende Angehörige nicht weiter zu belasten und die Einführung der Leistungsbudgets sozialverträglich zu gestalten. Sie begrüßt die Einführung einer präventionsorientierten Pflegebegleitung, fordert dabei jedoch die Einbindung der Pflegedienste. Die BAGFW lehnt die geplante Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (2027- 2030) in ihrer Anwendung sowohl als Zulassungsvoraussetzung als auch als Bezugspunkt der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen ab. Die BAGFW kritisiert zudem scharf, dass der Bund sich weigert, die Kosten für die Corona-Hilfen in Höhe von insgesamt ca. 6 Mrd. Euro zu erstatten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Gesetzgebung bzgl. digitaler Pflege
Eine digitale Erweiterung der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Einführung einer bundesweit einheitlichen Vergütung für Pflegedienste für die Erbringung ergänzender Unterstützungsleistungen (eUL). Einführung eines jährlichen eUL-Kostenerstattungsbudgets für Pflegebedürftige. Eine digitale Abwicklung von pflegeadministrativen Aufgaben für Versicherte und Angehörige bei den Pflegekassen. Förderung digitaler Pflegekompetenz aller Versicherten. Einführung telepflegerische Leistungen, damit digitale Betreuung inkl. Videobetreuung auch in der Pflegeversorgung ermöglicht wird. Die Aufhebung des aktuell im SGB XI verankerten Regionalprinzips. Einführung einer Verwaltungspauschale für die Administration digitaler Anwendungen im Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) -
BR-Drs. 365/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der regulatorischen Grundlagen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Einführung eines Erprobungsjahrs nach dem Vorbild des DiGA-Fast-Tracks. Angepasste Evidenzanforderungen an die täglichen Realitäten innerhalb der Pflege. Erhöhung der monatlichen Erstattungsbeträge für DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen. Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die allgemeine Lebensführung und den (teil)stationären Pflegebereich.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) -
BR-Drs. 365/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Soziale Pflegeversicherung zukunftsfest gestalten
Der vdek fordert eine umfassende Finanzreform, um die SPV zukunftsfest zu machen. In diesem Zuge setzt sich der Verband dafür ein, dass nicht pflegerische Leistungen wie z.B. die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert werden. Außerdem sollen die Pflegeleistungen weiterentwickelt und neu ausgerichtet werden und die Attraktivität der Pflegeberufe erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PNOG
Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflege- versicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von- 2 - pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der ambulanten hauswirtschaftlichen Unterstützung der Pflege- und Gesundheitsvorsorge.
Wir verweisen auf die Notwendigkeit, die ambulante hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 1 als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge mit aufzunehmen. Nur so kann und wird der Präventionsansatz erfolgreich sein. Im vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung wird der Entlastungsbetrag gerade zu Beginn eines Hilfebedarfs gestrichen. Wir halten dies nicht nur für falsch, sondern auch für teuer. Die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung muss als zentralen Baustein die Pflege- und Gesundheitsvorsorge stärken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) e. V. am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): PNOG - Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zur Reform des SGB XI
Das Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“ benennt zentrale Reformziele: finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung, Stärkung der ambulanten Versorgung sowie Ausbau präventiver Ansätze. Belastbare Aussagen zu Finanzierung, Personal, Infrastruktur und kommunaler Absicherung fehlen weitgehend. Als zentralen systemischen Mangel identifizieren wir die fehlende Berücksichtigung der Hauswirtschaft als eigenständige, präventionswirksame Leistung. Sie ist eine tragende Voraussetzung für stabile häusliche Pflegeverläufe. Ohne die systematische Integration der Hauswirtschaft sind die im Eckpunktepapier formulierten Präventionsziele nicht erreichbar. Pflegepolitik ohne professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung führt u.a. zu steigenden Ausgaben und einer Überlastung ambulanter Pflegedienste.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 15.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Uunternehmen (BHDU) e.V. fordert, folgende Maßnahmen in den Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen: 100 prozentige Umwandlung des Sachleistungsbetrags in Entlastungsleistungen Bundesweite Vereinheitlichung der Anerkennungskriterien Förderung eines gedeihlichen Miteinanders der am Pflegeprozess beteiligten professionellen Dienste und der Kostenträgern Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Verband für ambulante Entlastungsdienste
- Bereitgestellt von: Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken
Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen: 1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben. 2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben. 3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage. Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: