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56 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GasNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (56)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) ........................, ...Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Es muss bereits im Gesetzgebungsverfahren..., ...31.12.2027 auslaufenden GasNEV eingeführt werden. Diese..., ...führt das Auslaufen der GasNEV am 31.12.2027 dazu, dass..., ... Netzkosten nach § 20a GasNEV in Anspruch nehmen können..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgesehene..., ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgese-hene..., ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) Zum 31.12.2027 tritt die GasNEV außer Kraft und mit ihr..., ...Netzkosten (bisher § 20a GasNEV) in Anspruch nehmen können...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als europarechtswidrig und investitionsfeindlich. Insbesondere lehnen sie die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen ab, da sie Investitionen gefährde und den Ausbau erneuerbarer Gase ausbremse. Gefordert wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren sowie Entschädigungen bei Stilllegung. Zudem verlangt die Branche verbindliche Nachfolgeregelungen für GasNZV und GasNEV, eine faire Kostenteilung, die Sicherung der Mindestverfügbarkeit des Netzanschlusses sowie eine stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung am künftigen Gastransport statt an der Erdgasnachfrage.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) ........................, ...Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Es muss bereits im Gesetzgebungsverfahren..., ...31.12.2027 auslaufenden GasNEV eingeführt werden. Diese..., ...führt das Auslaufen der GasNEV am 31.12.2027 dazu, dass..., ... Netzkosten nach § 20a GasNEV in Anspruch nehmen können..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgesehene..., ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgese-hene..., ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) Zum 31.12.2027 tritt die GasNEV außer Kraft und mit ihr..., ...Netzkosten (bisher § 20a GasNEV) in Anspruch nehmen können...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als europarechtswidrig und investitionsfeindlich. Insbesondere lehnen sie die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen ab, da sie Investitionen gefährde und den Ausbau erneuerbarer Gase ausbremse. Gefordert wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren sowie Entschädigungen bei Stilllegung. Zudem verlangt die Branche verbindliche Nachfolgeregelungen für GasNZV und GasNEV, eine faire Kostenteilung, die Sicherung der Mindestverfügbarkeit des Netzanschlusses sowie eine stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung am künftigen Gastransport statt an der Erdgasnachfrage.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) ........................, ...Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Es muss bereits im Gesetzgebungsverfahren..., ...31.12.2027 auslaufenden GasNEV eingeführt werden. Diese..., ...führt das Auslaufen der GasNEV am 31.12.2027 dazu, dass..., ... Netzkosten nach § 20a GasNEV in Anspruch nehmen können..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgesehene..., ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung..., ...relevanten Aspekte der GasNEV. Der im RefE vorgese-hene..., ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) Zum 31.12.2027 tritt die GasNEV außer Kraft und mit ihr..., ...Netzkosten (bisher § 20a GasNEV) in Anspruch nehmen können...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschreibungsmodalität linear GasNEV untere Bandbreite und ..., ...Abschreibungsmodalität, z.B. linear GasNEV mit Anwendung KANU weist..., ...gemeint, z.B. linear nach GasNEV, linear nach KANU oder..., ...die obere Bandbreite der GasNEV-Nutzungsdauern adressiert..., ...“ angeht, da es in der GasNEV Nutzungsdauern gibt, deren..., ...Nutzungsdauerende gem. Anlage 1 zur GasNEV wählen kann. Die Option..., ...Nutzungsdauer gem. Anlage 1 zur GasNEV ermöglicht werden. Als..., ...Anlagengruppen der Anlage 1 zur GasNEV sollten von der Regelung..., ...ermöglicht. Bei den Anlagen der GasNEV, deren kalkulatorische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 28.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...entstehen, auch gemäß § 20b GasNEV gewälzt werden können. § 20b GasNEV, der die Biogas-Kostenwälzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      GEODE bringt sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets mit ergänzenden Vorschlägen ein. Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Verteilernetzentwicklungsplanung sowie der Regelungen zur Transformation der Gasverteilnetze. GEODE setzt sich insbesondere für klar definierte Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verteilernetzentwicklungsplänen, für eine gerichtliche Klärung ihrer Rechtmäßigkeit sowie für praxisgerechte und flexiblere Fristenregelungen bei der Anschlusskündigung ein, um eine geordnete und wirtschaftlich tragfähige Netztransformation zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vermiedene Netzkosten (§ 20a GasNEV) muss auch für Netzanschlüsse..., ...fortgeführt werden. Die GasNEV läuft zum 01.01.2028 aus..., ...Biogas-Kostenwälzung (§ 20b GasNEV) muss aus Sicht von GEODE...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VCI weißt auf die anhaltende Relevanz einer sicheren Erdgasversorgung für die chemische Industrie hin - insbesondere zur stofflichen Nutzung. Die Transformation der Fernleitungs- und Verteilernetze darf nicht zu einer abnehmenden Versorgungssicherheit führen. Stilllegungen und Umwidmungen bestehender Netzinfrastruktur müssen mit genügend Vorlaufzeit mit Verbrauchern abgestimmt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnungen wie die StromNEV, GasNEV und ARegV schrittweise...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung...
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