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17 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ChemSanktionsV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (17)
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Zu Regelungsvorhaben:
Chemikaliengesetz - Schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Kältemittelhandels
Der VDKF hat sich mit Vorschlägen zur Änderung des Chemikaliengestzes eingebracht. Im wesenltichen ging es dabei um Aspekte die den Kampf gegen den illegalen Handel mit den Kältemitteln stärken.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) am 17.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 542/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung von Sanktionsvorschriften zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen stoffrechtliche Unionsverordnungen -
BT-Drs. 21/3511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
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BR-Drs. 542/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) zu äußern. In der ChemSanktionsV werden u.a. Straftatbestände..., ...befürchten, dass die ChemSanktionsV keine größere Wirkung..., ...Vergleich zur bisherigen ChemSanktionsV wurden die Straftatbestände..., ...Nachweispflicht wird in der ChemSanktionsV jedoch nicht als ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der F-Gase-Verordnung und der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung
Die Chemikalienklimaschutz-VO setzt Vorgaben der europäischen F-Gase-VO um. Hierbei geht es vorrangig um die Anforderungen für Zertitifizierungen für Personen und Unternehmen die mit Kältemitteln arbeiten.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) am 17.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 21/2865, 21/2987 Nr. 2.1 - Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung - b) zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 21/2866, 21/2987 Nr. 2.2 - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
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BT-Drs. 21/3351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV 2026 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) zu äußern. In der ChemSanktionsV werden u.a. Straftatbestände..., ...befürchten, dass die ChemSanktionsV keine größere Wirkung..., ...Vergleich zur bisherigen ChemSanktionsV wurden die Straftatbestände..., ...Nachweispflicht wird in der ChemSanktionsV jedoch nicht als ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.12.2024
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Chemikaliengesetz - Schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Kältemittelhandels
Der VDKF hat sich mit Vorschlägen zur Änderung des Chemikaliengestzes eingebracht. Im wesenltichen ging es dabei um Aspekte die den Kampf gegen den illegalen Handel mit den Kältemitteln stärken.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) am 16.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 542/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung von Sanktionsvorschriften zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen stoffrechtliche Unionsverordnungen -
BT-Drs. 21/3511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
-
BR-Drs. 542/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitnahe Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie
Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie, insbesondere die dort vorgesehenen neuen §27d sowie §27e im Chemikaliengesetz, da sie einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen darstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kältemittel Wirtschaft (BVKMW) am 27.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 31.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: