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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BewG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (33)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG) und die hierauf gestützte..., ...Grundkonzept der §§ 228 und 229 BewG Mit der Neuregelung der..., ...). Nach § 228 Abs. 1 BewG erfolgt die Abgabe einer..., ... des § 229 Abs. 3 bis 6 BewG umfangreiche Mitteilungs..., ...Änderungs-anzeige nach § 228 Abs. 2 BewG ist als Folge der Entscheidung..., ...Regelungen der §§ 228 und 229 BewG bilden damit ein abgestimmtes..., ...Feststellungserklärung nach § 228 Abs. 1 BewG anfordern soll. 2. Einordnung..., ... Sinne des § 228 Abs. 2 BewG gemäß § 228 Abs. 5 BewG..., ...Grundlage der ihr nach § 229 BewG zur Verfügung stehenden..., ...Feststellungserklärung nach § 228 Abs. 1 BewG veran-lasst. Die Änderungsanzeige..., ...Änderungsanzeigen nach § 228 Abs. 2 BewG jedoch zwischenzeit-lich..., ...Änderungsanzeige nach § 228 Abs. 5 BewG als Steuererklärung gilt..., ...werden, ob die in § 229 BewG vorgese-hene Informations..., ...Änderungsanzeigen nach § 228 Abs. 2 BewG generell ver-zichtet werden..., ...Zusammenspiel der §§ 228 und 229 BewG ursprünglich zugedacht ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen stark eingeschränkt. Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bodenwertes gem. § 179 BewG - LINK verzögert oder ..., ... In § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG werden nach den Wörtern..., ... 2. Nach § 158 Abs. 5 BewG wird folgender Absatz 6..., ... 3. Nach § 159 Abs. 3 BewG wird folgender Absatz 4..., ... Sinne des § 158 Abs. 6 BewG nur dann dem Grundvermögen..., ... Nach § 160 Abs. 2 S. 2 BewG wird folgender Satz 3 eingefügt..., ... Sinne des § 158 Abs. 6 BewG bestimmt sich nach der ..., ...Nutzungsüberlassung i. S. d. § 158 Abs. 6 BewG vorherrschenden Nutzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ersetzt. 4. Änderung des BewG – Vereinheitlichung Anzeigepflichten..., ...des § 228 Absatz 2 Satz 1 BewG wird klargestellt, dass..., ...des § 228 Absatz 2 Satz 3 BewG erfolgt eine Verlängerung..., ...Verwaltung. 6. Änderung des BewG – Gesetzliche Klassifizierung..., ...Gründen ist § 234 Absatz 2 BewG wie folgt zu ergänzen: ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. • Es sollte klargestellt..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entspre-chend § 198 Abs. 2 BewG. IV. Persönliche Vorortbesichtigung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. b) Aufteilung bereits..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. b) Aufteilung bereits..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Orientierung an § 198 Abs. 2 und 3 BewG erfolgen.  Die vorgesehene..., ...Gutachters. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann für einen Wert nachweis..., ...Verweis auf § 198 Abs. 2 BewG oder eine Orientierung ..., ... kann nach § 198 Abs. 3 BewG auch ein im ge wöhnlichen..., ...Orientierung an § 198 Abs. 2 und 3 BewG. Dies würde einen wesentlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bewertungsge setz (§ 160 BewG oder im Erbschaftssteuergesetz..., ... Bodenwertes gem. § 179 BewG. Seite 7 von 8 4 Fazit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. DIHK BDI ZDH BDA BdB ..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. DIHK BDI ZDH BDA BdB ..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 und...
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