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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/3061"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (34)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (Drucksache 21/3061) 12.01.2026 Wir bedanken...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesärztekammer befürwortet ausdrücklich die Intention des Referentenentwurfs, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Verschreibung von Cannabisblüten über telemedizinische Plattformen ohne einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entgegenzuwirken. Sie betont die Notwendigkeit ärztlicher Sorgfaltspflicht bei der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzt, regt eine Klarstellung des Begriffs „Arztpraxis“ an und lehnt die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten aufgrund der nicht verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz ab. Darüber hinaus fordert sie die Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz zur Erhöhung der Therapiesicherheit und Vermeidung missbräuchlicher Anwendung.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drucksache 21/3061) (Anhörung im Ausschuss...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Cannabisgesetzes (MedCanG) (BT. Drs. 21/3061) Stand der Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die Abschaffung von Rezepten für medizinisches Cannabis per Telemedizin und Abschaffung von Online-Apotheken für medizinisches Cannabis. Das lehnen wir ab. Unsere Stellungnahme dazu: https://www.bundestag.de/resource/blob/1136212/21-14-0056-12-Deutscher-Hanfverband-Cannabis-nicht-barriefrei.pdf

    • Bereitgestellt von: DHV - Deutscher Hanfverband e.V. am 11.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 12.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...03.12.2025 (Drucksache 21/3061) sowie zum Antrag der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der 130. Deutsche Ärztetag hat sich intensiv mit Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik befasst und eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst. Die Beschlüsse enthalten Forderungen zur nachhaltigen Finanzierung und strukturellen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, zur Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung, zur Weiterentwicklung der ärztlichen Ausbildung und ärztlicher Nachwuchsförderung bis hin zu Fragen der Digitalisierung, des Datenschutzes und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Medizin. Auch Prävention und Gesundheitsförderung, gesundheitlicher Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitswesens sind Gegenstand der Beschlüsse. Einen Schwerpunkt des Ärztetages bildeten suchtmedizinische Fragestellungen.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetz (BT-Drs. 21/3061) nachschärfen 229 II..., ...Medizinal-Cannabisgesetz (BT-Drs. 21/3061) nachschärfen II - ..., ...Medizinal-Cannabisgesetz (BT-Drs. 21/3061) nachschärfen Beschluss..., ...Medizinal-Cannabisgesetzes ([MedCanG] BT-Drs. 21/3061 vom 03.12.2025) vorgesehenen..., ...Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3061) erkennt zutreffend die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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