Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

70 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/1497"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (70)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 06.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzgebungsprozesses zur Drucksache 21/1497 haben wir uns bereits..., ...Vorschriften (Drucksache 21/1497) beraten. Für diesen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Volkmar Vogel
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherschutz (BT-Drs. 21/1497) soll nun das Messstellenbetriebsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Bernd Westphal
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherschutz (BT-Drs. 21/1497) soll nun das Messstellenbetriebsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschriften (Drucksache 21/1497) schlagen wir drei zentrale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 06.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschriften (Drucksache 21/1497) schlagen wir drei zentrale...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschriften BT-Drucksache 21/1497 (Kundenanlagen) Seite..., ...Vorschriften BT-Drucksache 21/1497 (Kundenanlagen) Kurzzusammenfassung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern