Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611060022 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E im BGB: Aufklärung und Kostentransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sichern

Der Verband Wohneigentum setzt sich dafür ein, den Referentenentwurf des BMJV zum gesetzlichen Basisstandard (Gebäudetyp E) im BGB wie folgt nachzubessern: Abweichungen vom üblichen Baustandard sollen gegenüber Verbraucherinnen nur nach verständlicher Aufklärung über Folgen und Risiken wirksam sein; Schallschutz nur mit ausdrücklicher Zustimmung absenken; Ersparnis je Abweichung und Vergleichspreis verbindlich im Vertrag ausweisen; Informationspflichten auch bei Umbauten und beim Erwerb, Übersicht der Abweichungen bei Abnahme; § 650a Abs. 5 Nr. 2 BGB-E streichen; am Opt-in festhalten; bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für Abdichtung, Feuchteschutz und elektrische Sicherheit; Evaluierung an den Folgen für Verbraucherinnen ausrichten.

Bereitgestellt von:
Verband Wohneigentum e.V. (R002609) am 06.11.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.11.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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