Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611060022
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E im BGB: Aufklärung und Kostentransparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sichern
Der Verband Wohneigentum setzt sich dafür ein, den Referentenentwurf des BMJV zum gesetzlichen Basisstandard (Gebäudetyp E) im BGB wie folgt nachzubessern: Abweichungen vom üblichen Baustandard sollen gegenüber Verbraucherinnen nur nach verständlicher Aufklärung über Folgen und Risiken wirksam sein; Schallschutz nur mit ausdrücklicher Zustimmung absenken; Ersparnis je Abweichung und Vergleichspreis verbindlich im Vertrag ausweisen; Informationspflichten auch bei Umbauten und beim Erwerb, Übersicht der Abweichungen bei Abnahme; § 650a Abs. 5 Nr. 2 BGB-E streichen; am Opt-in festhalten; bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für Abdichtung, Feuchteschutz und elektrische Sicherheit; Evaluierung an den Folgen für Verbraucherinnen ausrichten.
Bereitgestellt von:
Verband Wohneigentum e.V. (R002609)
am
06.11.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.11.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]