Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610300019 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und sachgerechte Anforderungen an Kaufpreisaufteilungsgutachten

Der IVD fordert, eine steuerliche Förderung des Erwerbs beziehungsweise der Herstellung selbstgenutzten Wohneigentums in das Jahressteuergesetz 2026 aufzunehmen. Vorgesehen werden soll wahlweise ein jährlicher Sonderausgabenabzug oder eine direkte Zulage in Höhe von 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei der Kaufpreisaufteilung nach § 6f Absatz 3 EStG-E soll der Kreis der zugelassenen Sachverständigen an die im Rahmen des § 198 BewG anerkannten Anforderungen angeglichen werden.

Bereitgestellt von:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (R001210) am 30.10.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/8283 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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