Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610270014 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Einsatz für eine Klarstellung des BMG, dass der Vorrang zugelassener Cannabis-Fertigarzneimittel nach § 31 Abs. 6 SGB V n.F. nur bei zugelassener Indikation gilt, damit die Versorgung mit standardisierten Extrakten nicht durch vorgeschaltete Off-Label-Therapien faktisch ausgeschlossen wird.

Bereitgestellt von:
Werter GmbH (R004571) am 27.10.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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