Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610130018 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Automatische Vergütungsanpassung für GKV-Reha

Reha-Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach § 111, §111 a und § 111c SGB V sollen in den Jahren 2027 bis 2029 automatisch eine Vergütungsanpassung in Höhe der nach § 71 Abs. 3 SGB V festgestellten durchschnittlichen Veränderungsrate erhalten.

Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Klinikträger Südwest e.V. (Kurzform: VDPK Südwest e.V.) (R001605) am 13.10.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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