Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610130018
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Automatische Vergütungsanpassung für GKV-Reha
Reha-Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach § 111, §111 a und § 111c SGB V sollen in den Jahren 2027 bis 2029 automatisch eine Vergütungsanpassung in Höhe der nach § 71 Abs. 3 SGB V festgestellten durchschnittlichen Veränderungsrate erhalten.
Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Klinikträger Südwest e.V. (Kurzform: VDPK Südwest e.V.) (R001605)
am
13.10.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.10.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]