Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300371 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige und verhältnismäßige Ausgestaltung des Aktionsplans

Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO und klare Abgrenzung zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Keine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Verzicht auf ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung anhand transparenter, bundesweit einheitlicher Kriterien unter Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme; Größe und Konzernstrukturen allein begründen kein erhöhtes Risiko. Neue Unternehmenssanktionen nur bei zurechenbarem schuldhaftem Verhalten unter Berücksichtigung von Compliance und Mitwirkung. Verbesserung behördlicher Zusammenarbeit ohne parallele Prüfungen oder Mehrfachanforderungen (Once-Only).

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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