Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300369 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Registrierkassenpflicht mit gezielten Ausnahmen und Streichung der Belegausgabepflicht

Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

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