Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300366
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umweltverträglichkeitsprüfung: Neue Regelungen nur mit klaren Hinweisen, welche Vorhaben UVP-pflichtig bleiben.
Das Handwerk ist zentraler Akteur im Umwelt- und Klimaschutz und unterstützt grundsätzlich eine zeitgemäße, rechtsklar formulierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Kosten- und Bürokratiebelastung für KMU spürbar begrenzt und zugleich Schutzgüter zuverlässig sichert. Die Handwerksorganisation fordert Nachbesserungen des Referentenentwurfs. Nur klare Kriterien für Freistellungen mit eindeutiger Abgrenzung für Kleinst- und Kleinvorhaben, verlässliche Kostenkennzahlen pro Fall, praxisnahe Hilfestellungen und planbare Übergangsfristen ermöglichen eine rechtssichere Planung in finanzieller und zeitlicher Hinsicht. Eine breite Akzeptanz der neuen Regelungen hängt wesentlich davon ab, ob Handwerksbetriebe klare Hinweise erhalten, welche Vorhaben UVP-pflichtig bleiben.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]