Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300364 (PDF - 28 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Ausgestaltung der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

1:1-Umsetzung des EU-Rechts ohne nationale Übererfüllung, Wettbewerbsneutralität der neuen kommunalen Aufgaben sicherstellen, Neue Abfallvermeidungsziele (§ 7b KrWg-E) und Kontrollmechanismen (§ 10 KrWG) dürfen nicht zu mittelbaren Berichts- und Nachweispflichten für KMU führen – „Fördern vor Fordern" als Grundsatz. Klarstellung, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit nicht auf kritische Rohstoffe verengt werden und bei der Auslegung und Anwendung der materiellen Vorschriften des KrWG angemessen berücksichtigt werden. Das Handwerk ist zudem als Umsetzungsakteur der Wiederverwendung und Reparatur strukturell zu verankern, d. h., Reparatur-, Aufbereitungs- und Sortierbetriebe sind explizit in der Ausgestaltungsverordnung zu § 20a KrWG-E zu berücksichtigen.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 07.08.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.06.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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