Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300296
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Registrierkassenpflicht mit gezielten Ausnahmen und Streichung der Belegausgabepflicht
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.06.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]