Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300055 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassen der Abwärmemeldepflichten im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in der nationalen Umsetzung der EED

Gegenvorschläge zur geplanten Pflicht zu proaktiven Meldungen von Abwärmedaten pro Unternehmensstandort anstatt der bisherigen Pflicht, die nur auf Anfrage galt, nach § 17 Abs. 1 EnEfG-E: 1) Rückkehr zur Meldepflicht auf Anfrage, 2) geänderte Gültigkeit des Grenzwerts pro Unternehmensstandort anstatt für das Unternehmen insgesamt oder 3) Möglichkeit zur Meldung des Abwärmeprofils eines exemplarischen Standortes inkl. Toleranzbereich. Eingrenzung der Möglichkeit nach § 17 Abs. 2 EnEfG-E zur Veröffentlichung von gemeldeten Informationen nach Ermessen der BfEE auf nicht geheimzuhaltende Parameter.

Bereitgestellt von:
ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG (R002241) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/8027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 388/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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