Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609290048
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Definition personenbezogener Daten in der DSGVO
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Definition personenbezogener Daten einzuschränken mit der Folge, dass Patientendaten in der Hand eines Verantwortlichen, der keine Möglichkeit hat, diese Daten bestimmten Personen zuzuordnen, nicht als personenbezogene Daten gelten; dies soll auch dann gelten, wenn diese Person ein Intermediär ist, der die Daten einer weiteren Person mit Zuordnungswissen weitergibt. Diese Änderung lehnt die BÄK ab.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 34/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]