Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609160024
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen in Sorge-, Umgangs- und sonstigen familiengerichtlichen Verfahren
Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
Bereitgestellt von:
ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (R003635)
am
07.10.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Familienpolitik [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]