Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607300003
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Cybersicherheit von ICT-Lieferketten im Rahmen des Cybersecurity Acts 2
Im Rahmen des Cybersecurity Act II (CSA2) soll die Regulierung von IKT-Lieferketten gestärkt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass bestehende sektorspezifische Regelwerke im Automobilbereich, insbesondere UN R155, nicht durch zusätzliche horizontale Vorgaben überlagert oder dupliziert werden. Neue Anforderungen dürfen keine Wettbewerbsnachteile schaffen. Eine zusätzliche Regulierung des Fahrzeugbereichs ist nicht erforderlich, da bereits ein umfassender Rechtsrahmen besteht. Priorität sollte die konsequente und wirksame Durchsetzung bestehender Vorschriften haben. Zudem ist klar zwischen technischen Cybersicherheitsanforderungen und geopolitischen Zielsetzungen zu unterscheiden, um Handelshemmnisse und eine Fragmentierung globaler Wertschöpfungsketten zu vermeiden.
Bereitgestellt von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370)
am
30.07.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]