Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607220004
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung der Änderungen zur Vereinfachung und Digitalisierung des Kostenerstattungverfahrens für baulichen Schallschutz gegen Fluglärm
Der ALD befürwortet, dass die Neufassung des §10 FluLärmG das Kostenerstattungsverfahren für baulichen Schallschutz vereinfacht, digitalisiert und voraussichtlich auch beschleunigt. Außerdem entfällt durch die Ermöglichung eines Vorschussverfahrens und einer direkten Beauftragung von Bauleistungen der Zwang zur Vorfinanzierung. Der ALD unterstützt diese Erleichterung der bisherigen Praxis der Vorfinanzierung von Bauleistungen durch die Anspruchsberechtigten, weil dadurch minimaler Schutz gegen Fluglärm durch passiven Schallschutz gesichert wird. Die Auswirkungen der Einschränkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §10 BImSchG auf die Möglichkeiten, in Genehmigungsverfahren auf den Schutz vor Lärm hinzuwirken, konnte der ALD aufgrund der sehr kurzen Fristsetzung nicht prüfen.
Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Arbeitsring Lärm der DEGA (R005339)
am
22.07.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]