Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607160009 (PDF - 34 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von bürokratischen Hürden und praxisfernen Anforderungen in der Substitution

Die BÄK begrüßt die geplante Einführung der elektronischen Verschreibung von Betäubungsmitteln und fordert deren zügige Umsetzung ohne weitere Verzögerungen. Die Überarbeitung BtMVV, insbesondere im Bereich der Substitution, wird grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig fordert die BÄK, die Neufassung für einen Bürokratieabbau und den Abbau praxisferner Vorgaben zu nutzen sowie keine neuen Hürden für die Versorgung zu schaffen. Zudem setzt sie sich für eine einheitliche Verwendung der Funktionsbezeichnungen im Rettungsdienst nach DIN 13050 ein und weist auf Regelungslücken bei der Versorgung mit Arzneimitteln, die unter das BTMG fallen, im tagesklinischen, aufsuchenden und vollstationären Krankenhausbereich sowie im Rahmen von Belastungserprobungen hin.

Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 21.07.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 15.07.2026 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern