Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607140010
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle BauGB
Der Entwurf zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 lit. a BauGB sieht vor, dass das Vorhaben (= Batteriespeicher) in einer Entfernung von mindestens 100 Metern und höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze eines UW’s errichtet werden muss. Nach aktueller Fassung ist der gesamte 200 Meter Bereich ab dem UW für BESS vorgesehen, mit dem Entwurf werden die ersten 100 Meter ab dem UW aus der privilegierten Fläche herausgenommen. Die mögliche Fläche für BESS wird dadurch also verkleinert, was negativ zu bewerten ist.
Bereitgestellt von:
JUWI GmbH (R001496)
am
14.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.07.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]