Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607130007
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für das zirkuläre Miettextil-Modell garantieren
Wir begleiten die Umsetzung des Ökodesign-Modernisierungsgesetzes und fordern eine rechtsverbindliche Klarstellung, dass das Überlassen von Textilien im Leasing- oder Mietservice kein „Bereitstellen auf dem Markt“ darstellt. Textildienstleister sind Eigentümer und Endnutzer, keine Hersteller. Sie dürfen nicht mit den Kennzeichnungs- und Haftungspflichten der Ökodesign-Verordnung belastet werden, da sie keinen Einfluss auf das Produktdesign haben. Zudem lehnen wir produktspezifische ökologische Profile für Wäschereien ab; deren Ressourcenverbrauch wird bereits praxisgerecht über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfasst und lässt sich nicht auf Einzeltextilien herunterbrechen. Wir fordern den Schutz zirkulärer B2B-Mehrwegmodelle vor bürokratischen Doppelbelastungen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. (R002381)
am
13.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5141 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]