Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607130007 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für das zirkuläre Miettextil-Modell garantieren

Wir begleiten die Umsetzung des Ökodesign-Modernisierungsgesetzes und fordern eine rechtsverbindliche Klarstellung, dass das Überlassen von Textilien im Leasing- oder Mietservice kein „Bereitstellen auf dem Markt“ darstellt. Textildienstleister sind Eigentümer und Endnutzer, keine Hersteller. Sie dürfen nicht mit den Kennzeichnungs- und Haftungspflichten der Ökodesign-Verordnung belastet werden, da sie keinen Einfluss auf das Produktdesign haben. Zudem lehnen wir produktspezifische ökologische Profile für Wäschereien ab; deren Ressourcenverbrauch wird bereits praxisgerecht über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfasst und lässt sich nicht auf Einzeltextilien herunterbrechen. Wir fordern den Schutz zirkulärer B2B-Mehrwegmodelle vor bürokratischen Doppelbelastungen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. (R002381) am 13.07.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5141 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

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