Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607060006 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII

Die BAG Landesjugendämter hat vor Kurzem Empfehlungen zu den „Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII“ entwickelt. Zu diesen bezieht der VPK-Bundesverband e.V. im Folgenden Stellung. Der VPK -Bundesverband e.V. teilt das gesetzgeberische Ziel, die individuelle Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wirksam zu ermöglichen, und begrüßt das Anliegen eines bundesweit einheitlichen Begriffsverständnisses des berechtigten Interesses. Die Empfehlung leistet hierzu in weiten Teilen einen wertvollen Beitrag. Zu mehreren Punkten sehen wir jedoch Anlass zu Widerspruch und zur Forderung nach Nachbesserung im Rahmen der angekündigten Fortschreibung.

Bereitgestellt von:
VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (R003306) am 06.07.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.07.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Kinder- und Jugendhilfe

Betroffene Bundesgesetze (1)

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