Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607020065
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuergesetz (TabStG) und Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG)
Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurden seit 2022 auch Liquids als Substitute für Tabakwaren in die Tabaksteuer einbezogen. Der VdeH setzt sich bei der Weiterentwicklung des Steuermodells dafür ein, das geringere Schadenspotenzial von E-Zigaretten gegenüber herkömmlichen Tabakprodukten angemessen zu berücksichtigen. Steuerliche Anpassungen bei Substituten dürfen weder den in den letzten Jahren entstandenen Schwarzmarkt für illegale Geräte weiter fördern, noch die wirtschaftliche Tragfähigkeit für Branche und Verbraucher gefährden.
Bereitgestellt von:
Verband des eZigarettenhandels (VdeH) (R000028)
am
02.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.07.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]