Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606220073
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung und Rechtsfolgeabschätzung REGULATION (EU) 2019/1021
Im Rahmen der Novelle der EU POP-Verordnung soll die Festlegung eines Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (Unintentional Trace Contaminant, UTC) für PCB erfolgen. Pigmente, die von diesem POP-Vorschlag betroffen wären, werden derzeit benötigt, um Produktnormen zu erfüllen, und können in Textilanwendungen leider nicht ohne weiteres ersetzt werden, da es keine angemessenen technischen Alternativen gibt. Eine Folgenabschätzung wurde bislang nicht umfassend durchgeführt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte sollen überdacht werden und es muss eine umfassende Rechtsfolgeabschätzung erfolgen.
Bereitgestellt von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005)
am
22.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]