Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190005 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vertrauensschutz bei der Anpassung der Netzentgeltbefreiung für bestehende Elektrolyseprojekte sichern

Für eine langfristige verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseeure sind folgende Punkte zentral: - Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden. - Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 04.08.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen. - Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind. - Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlastungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.

Bereitgestellt von:
Hamburger Energiewerke GmbH (R006337) am 24.06.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern