Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190005
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vertrauensschutz bei der Anpassung der Netzentgeltbefreiung für bestehende Elektrolyseprojekte sichern
Für eine langfristige verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseeure sind folgende Punkte zentral: - Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden. - Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 04.08.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen. - Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind. - Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlastungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.
Bereitgestellt von:
Hamburger Energiewerke GmbH (R006337)
am
24.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.03.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]