Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606100014 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsvolumen deutlich erhöhen & Flexibilisierung/Netzanschlussregeln für Biogas wirksam verbessern.

Um die Biomasse-Stromerzeugung zu halten und Biogasanlagen flexibel umzurüsten, seien 2.500 MW/a Ausschreibungsvolumen bis 2032 nötig (statt 500 MW/a). Der Maisdeckel (25 %) soll gestrichen bzw. ins Agrarrecht verlagert werden. Der zweite Vergütungszeitraum soll auf 15 Jahre verlängert, der Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW erhöht werden (auch für Bestandszuschläge). Statt restriktiver Betriebsviertelstundenbegrenzung soll wieder die Bemessungsleistungslogik genutzt werden, ohne Abstriche bei Überbauungen. Netzbetreiber sollen flexible Netzanschlussvereinbarungen nicht nur anbieten können, sondern müssen. Zudem: Bagatellgrenze 750 kW, Kleinanlagenzuschlag stärken, EEV-Regelung für Güllekleinanlagen verlängern und erneute Ausschreibungsteilnahme zur weiteren Flexibilisierung ermöglichen.

Bereitgestellt von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106) am 01.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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