Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606100014
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsvolumen deutlich erhöhen & Flexibilisierung/Netzanschlussregeln für Biogas wirksam verbessern.
Um die Biomasse-Stromerzeugung zu halten und Biogasanlagen flexibel umzurüsten, seien 2.500 MW/a Ausschreibungsvolumen bis 2032 nötig (statt 500 MW/a). Der Maisdeckel (25 %) soll gestrichen bzw. ins Agrarrecht verlagert werden. Der zweite Vergütungszeitraum soll auf 15 Jahre verlängert, der Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW erhöht werden (auch für Bestandszuschläge). Statt restriktiver Betriebsviertelstundenbegrenzung soll wieder die Bemessungsleistungslogik genutzt werden, ohne Abstriche bei Überbauungen. Netzbetreiber sollen flexible Netzanschlussvereinbarungen nicht nur anbieten können, sondern müssen. Zudem: Bagatellgrenze 750 kW, Kleinanlagenzuschlag stärken, EEV-Regelung für Güllekleinanlagen verlängern und erneute Ausschreibungsteilnahme zur weiteren Flexibilisierung ermöglichen.
Bereitgestellt von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106)
am
01.07.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]