Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606090047 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
§42c EnWG Energy Sharing

Einführung des Energy Sharing entsprechend den Vorgaben von §15a der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU-RL 2018/2001). § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt das sogenannte Energy Sharing, welches Haushalten und Unternehmen die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz ermöglicht.

Bereitgestellt von:
decarbon1ze GmbH (R004398) am 11.06.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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