Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606020027 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausbaubeschleunigung durch Ersatzgeldregelungen bei Eingriffen in Landschaft und Natur bei Mobilfunkbauvorhaben

Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.

Bereitgestellt von:
ATC EH GmbH & Co. KG (R005983) am 24.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.04.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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