Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605200012
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen der EU-Kommission, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln
Die EU-Kommission prüft derzeit, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Dies ist aus Sicht des ZAW weder erforderlich noch sachgerecht und führt zu erheblichen praktischen Problemen für die Rechtsanwender. Die UCP-Richtlinie verfolgt als Vollharmonisierungsinstrument im Bereich B2C bereits heute das Ziel eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens. Gleichzeitig hat sie sich in ihrer bisherigen Form als hinreichend flexibel erwiesen, um den unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Gerade diese systemische Einbettung in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre effektive Anwendung.
Bereitgestellt von:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. (R000872)
am
20.05.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.05.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Werbung [alle SG hierzu]